SAARLOUIS. Mehrere Betreiber von Tattoo- und Piercing-Studios im Saarland haben sich vor Gericht erfolgreich gegen die Schließung ihrer Geschäfte während des Teil-Lockdowns gewehrt.
Das Oberverwaltungsgericht sieht in dem umfassenden Verbot trotz der Hygiene- und Sicherheitskonzepte eine voraussichtlich «nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung gegenüber anderen «körpernahen Dienstleistern»», wie das Gericht am Montag in Saarlouis zur Entscheidung in Eilverfahren mitteilte (Az: 2 B 323/20 und 2 B 306/20).
Es sei nicht nachvollziehbar, wieso unter dem Gesichtspunkt der Pandemiebekämpfung Friseurgeschäfte geöffnet bleiben dürften, während die Studios der Antragsteller hätten schließen müssen. Nach den bisherigen Erkenntnissen des Robert Koch-Instituts seien diese nicht relevant für die Verbreitung des Coronavirus, stellte das Gericht fest.
Es sei angesichts der sehr eingeschränkten Infektionsrisiken dort zweifelhaft, ob die umfassende Betriebsuntersagung eine erforderliche und verhältnismäßige Maßnahme sei. Die Entscheidung sei nicht anfechtbar.