Dieser Tage würde für die Weinfeste an Mosel, Saar und Ruwer die Saison beginnen. Diese sind ein wichtiger Absatzmarkt und Werbefaktor für die Winzer und Weinbaubetriebe der Region und sicherlich auch wichtige Finanzierungsquellen für die Kultur tragenden Vereine.“
Während klar ist, dass bis zum 4. Mai keine Veranstaltungen stattfinden dürfen, gibt es für die Zeit danach keine klare Regelung. Bis Ende August sollen zwar keine Großveranstaltungen in Rheinland-Pfalz erlaubt sein. Ab welcher genauen Personenzahl jedoch eine Großveranstaltung als solche zählt, das ließ Malu Dreyer auf Nachfrage von Journalisten offen.
„Hier nur Rock am Ring mit über 80.000 Teilnehmern zu nennen, was jedem klar sein sollte, ist zu wenig, ob auch die Weinfeste in unseren Gemeinden gemeint sind, oder das kleine Vereinsfest am Dorfplatz – woher sollen die Menschen wissen, ob sie ihre Veranstaltung nun durchführen können? Es kann nicht sein, dass man hier die Verantwortung komplett auf die Gemeinden und Veranstalter abwälze, so der Landtagsabgeordnete Arnold Schmitt.
„Unsere Kommunen und alle anderen Veranstalter brauchen dringend eine verlässliche Regelung für ihre Veranstaltungen“, fordert Schmitt. „Kann das Weinfest in Riol, kann die Kirmes in Osburg oder das Feuerwehrfest in Welschbillig stattfinden? Hier vor Ort sind viele jetzt verunsichert, da hängt oft ja auch ein finanzieller Schaden in der Luft, wenn Verträge gemacht werden müssen. Deshalb ist eine klare Regelung erforderlich, was stattfinden kann und was nicht.“
Bis jetzt gilt nicht mehr wie 2personen. und schon der Schrei nach eine kleine fest kann nur Kopf schütteln
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