Totschlag mit Lampenfuß: Angeklagter erneut vor Gericht

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dpa-Archiv

KOBLENZ. Ein wegen Totschlags mit einem Lampenfuß verurteilter Mann steht wegen der Frage seiner Sicherungsverwahrung erneut vor dem Landgericht Koblenz. Am Donnerstag verlas der Staatsanwalt die ursprüngliche Anklage und der Vorsitzende Richter den Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) zum neuen Verfahren, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte.

Der 69-jährige deutsche Angeklagte war vom Landgericht Koblenz wegen Totschlags zu zwölf Jahren Haft verurteilt worden. Auf seine Revision hin verwies der BGH nur die Frage der ebenfalls angeordneten Sicherungsverwahrung an eine andere Kammer des Landgerichts. Beim nächsten Prozesstermin am 21. Januar wird laut der Gerichtssprecherin das Gutachten eines Sachverständigen erwartet.

Eine Sicherungsverwahrung ist rechtlich keine Strafe, sondern soll bei Straftätern mit einem festgestellten Hang zu gefährlichen Straftaten nach der Haftzeit weiterhin die Allgemeinheit schützen. Sicherungsverwahrte werden mit bestimmten Hafterleichterungen räumlich getrennt von Strafgefangenen untergebracht.

Der Angeklagte hatte laut dem ursprünglichen Urteil im April 2018 in Westerburg im Westerwald seinen Vermieter nach einem Streit mit einem Lampenfuß geschlagen, eine Wendeltreppe hinuntergestürzt und nochmals auf das Opfer eingeschlagen. Der Vermieter starb noch an Ort und Stelle. Der Angeklagte gestand im ersten Prozess die Tat und entschuldigte sich bei den Töchtern des Opfers.

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