Positive Zwischenbilanz: Elektroschockwaffen bei Polizei

0
Symbolbild von einem entzündeten Taser.
Ein entzündeter Taser (Symbolbild)

TRIER. (dpa/lrs) Ein gutes halbes Jahr nach Beginn eines landesweiten Pilottests zu Elektroschockwaffen im Streifendienst hat die Trierer Polizei eine positive Zwischenbilanz gezogen. Die sogenannten Taser verursachten weniger Verletzungen und schreckten Gewalttäter ab, berichtete eine Trierer Tageszeitung am Donnerstag unter Berufung auf einen entsprechenden Behördenbericht. Vom 6. März bis 30. September habe es insgesamt 18 Einsätze gegeben, in denen Beamte die Waffe eingesetzt oder mit ihr gedroht hätten.

In vier Fällen sei aus der Distanz «getasert» worden, zweimal wurde die Waffe direkt am Körper angewandt. In zwölf Fällen habe die Androhung gereicht, um Täter zu beschwichtigten. Die Polizei berichtete der Zeitung zufolge, dass Beamte so etliche Konflikte schlichten konnten ohne Schlagstock oder Pfefferspray.

Die Personen, die von den Metallpfeilen der Elektroschockwaffen getroffen worden seien, hätten lediglich Eintrittsstellen oder leichte Rötungen aufgewiesen. Mit einer Elektroschockpistole wird ein Täter mehrere Sekunden lang handlungsunfähig gemacht. Zwei mit Drähten verbundene Pfeile werden in den Brustbereich gezielt – über die Drähte werden dann elektrische Impulse auf den Körper übertragen.

Spezialeinheiten der Polizei arbeiten in Rheinland-Pfalz schon länger mit den Waffen. Trierer Polizisten testen bis März 2018, ob Taser auch im Streifendienst sinnvoll sind. Die rheinland-pfälzische Landesregierung macht die Einführung von den Ergebnissen des Pilottests abhängig. Taser ist der Name der Herstellerfirma.

Vorheriger Artikel15-Jährige mit Glasflasche bewusstlos geschlagen
Nächster ArtikelTrier – Führung durch den ältesten Weinkeller Deutschlands

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

Die Redaktion behält sich vor, Lesermeinungen zu kürzen. Es besteht kein Anspruch auf die Veröffentlichung Ihrer zugesandten Meinungen. Klarname ist nicht erforderlich. Eine E-Mail-Adresse muss angegeben werden, wird aber nicht veröffentlicht.