TRIER. Im Prozess gegen einen Ehemann, der im April diesen Jahres in Hermeskeil nach einem Streit seine Ehefrau erwürgt hatte, hat das Landgericht Trier heute sein Urteil verkündet.
Der Angeklagten wird wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren verurteilt.
Im Strafverfahren vor der 1. Schwurgerichtskammer des Landgerichtes Trier (8031 Js 2/16.1 Ks) wurde dem aus Aserbaidschan stammenden Angeklagten vorgeworfen, am 1.4.2016 seine Ehefrau in der gemeinsamen Wohnung in Hermeskeil erwürgt zu haben, weil er sie verdächtigte, eine außereheliche Beziehung zu führen, und weil er verärgert darüber war, dass sie sich wegen des Streits hierüber von ihm trennen wollte und dass sie diese Absicht durch das Packen ihrer Habseligkeiten auch verdeutlichte.
Nach der Tat soll Nach der Tat soll der Angeklagte dem vermeintlichen Nebenbuhler zunächst einige Zeit aufgelauert haben, um auch ihn zu töten. Da dieser jedoch nicht erschien, verließ der Angeklagte die Wohnung.
Nach der Tat soll sich der Angeklagte kurzzeitig in Luxemburg aufgehalten haben, bevor er sich am darauffolgenden Tag der Polizei stellte. Er wurde festgenommen und befindet sich seitdem
ununterbrochen in Untersuchungshaft.
















