Gesundheitskarte für Flüchtlinge in Trier kommt

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Symbolfoto

TRIER. „Der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte steht in Trier nun nichts mehr im Weg“, freuten sich Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler und Integrationsministerin Anne Spiegel.

In der Stadtratssitzung am gestrigen Abend haben die Stadtverordneten ihrem Grundsatzbeschluss zur Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (eGk) aus dem Oktober 2015 einen Beschluss auf endgültige Einführung folgen lassen. Vorausgegangen waren eine öffentlichen Anhörung sowie Gespräche mit der Landesregierung, in denen die Stadt endgültig von den Vorzügen der eGk überzeugt werden konnte.

„Die Mitglieder des Rates der Stadt Trier haben damit zusammen mit Oberbürgermeister Wolfram Leibe und Bürgermeisterin Angelika Birk ein Zeichen gesetzt: Nach zahlreichen Kommunen und Landkreisen in anderen Bundesländern hat sich nun auch die erste Kommune in Rheinland-Pfalz auf den Weg gemacht und die medizinische Versorgung für die Flüchtlinge schneller, besser und auch kostengünstiger organisiert als dies bisher möglich war. Mit der Kaufmännischen Krankenkasse hat sie dabei einen erfahrenen Partner an ihrer Seite“, betonte Bätzing-Lichtenthäler.

„Die Einführung der Gesundheitskarte ermöglicht Asylsuchenden endlich einen diskriminierungsfreien Zugang zu ärztlicher Versorgung und sie bringt einen Abbau von Bürokratie mit sich. So können die Asylsuchenden künftig direkt zum Arzt oder der Ärztin gehen, ohne sich vorher einen Behandlungsschein vom Sozialamt besorgen zu müssen. Die Einführung ist ein Meilenstein für eine bessere gesundheitliche Versorgung von Asylsuchenden in Rheinland-Pfalz“, erklärte Integrationsministerin Anne Spiegel.

In den zurückliegenden Wochen und Monaten hat das Gesundheitsministerium in Zusammenarbeit mit dem Integrationsministerium interessierten Städten und Landkreisen viele Informationen zur eGk und zu den Inhalten der auf Landesebene abgeschlossenen Rahmenvereinbarung zur Verfügung gestellt. Dieses Gesprächs- und Informationsangebot gelte weiterhin und werde aktuell von einer weiteren Stadt und einem Landkreis in Anspruch genommen, so die Ministerinnen Bätzing-Lichtenthäler und Spiegel: „Wir hoffen sehr, dass weitere Kommunen und Landkreise in Rheinland-Pfalz dem Trierer Beispiel folgen werden.“ Die Landesregierung werde die Stadt Trier und auch alle weiteren Kommunen aktiv begleiten und dabei sicherstellen, dass die Karte evaluiert werde, so wie es in der Rahmenvereinbarung vorgesehen ist.

Hintergrund:

Die elektronische Gesundheitskarte wird an die Flüchtlinge ausgehändigt, die eine Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Rheinland-Pfalz verlassen und der Stadt Trier zugewiesen wurden. Mit der Ausgabe einer solchen elektronischen Gesundheitskarte durch eine Krankenkasse werden die Kommunen deutliche Vorteile in der medizinischen Versorgung der Asylsuchenden unter anderem beim Personaleinsatz, in der Abrechnung medizinischer Leistungen und in der medizinischen Betreuung erzielen. Sie werden auch von einem Bürokratieabbau und von den Strukturen und dem Wissen der gesetzlichen Krankenversicherung profitieren. Die Landesregierung übernimmt dabei weiterhin die Kosten für besonders teure Behandlungen und die dafür anfallenden Verwaltungskosten zu 85 Prozent, was zu einer weiteren Entlastung der Kommunen führt. Die Krankenkasse erhält von der Stadt für die Ausgabe der Karten, die Betreuung der Flüchtlinge und vor allem für die Erstellung und Prüfung der Rechnungen für medizinische und sonstige Behandlungen eine Kostenerstattung und eine Verwaltungspauschale.

Die Rahmenvereinbarung zur eGk war am 2. Februar 2016 vom Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie und den gesetzlichen Krankenkassen unterzeichnet worden. Unterstützend mitgewirkt hatten die Kassenärztliche und die Kassenzahnärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz.

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