TRIER. Wie das Verwaltungsgericht Trier entschieden hat, darf eine Führerscheinstelle einem vermutlich alkoholabhängigen Menschen den Führerschein entziehen, falls dieser das Gegenteil nicht nachweisen kann.
Dies gilt auch, wenn der Betroffene gar nicht im Straßenverkehr teilgenommen hat, beziehungsweise auffälig geworden ist. Das Gericht begründete die Entscheidung damit, dass wenn der Betroffene sich weigere, oder kein fristgerechtes Gutachten vorlegen könne, daraus gefolgert wird, dass er nicht geeignet sei, mit einem Fahrzeug zu fahren.
Hintergrund der Enrtscheidung war die Maßnahme des Führerscheinentzuges bei einem Mann, der mit mehr als zwei Promille in der Trierer Innenstadt randalierte und kein gefordertes Gutachten vorlegte.
Rechtskräftig ist Entscheidung noch nicht.
Uff, das ist aber starker Tobak, noch nicht ganz verstanden.
Hier noch etwas ausführlicher:
https://www.juris.de/jportal/portal/page/homerl.psml?nid=jnachr-JUNA160501062&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp
Unser Justizminister hat im Koalitionsvertrag, dass Fahrverbote als Ergänzung zu Haft- und Geldstrafen verhängt werden, und zwar bei allen Arten von Delikten – also „Lappen weg“ auch bei Ladendiebstahl oder Steuerhinterziehung.
Was für einen Pendler auf dem Lande existenzbedrohlich ist, belastet einen Städter, der mit öffentlichen Verkehrsmitteln versorgt ist, herzlich wenig.
Führerscheinstelle und Verwaltungsgericht sitzen nunmal in der Stadt. Ihr Ziel ist somit, dass auf dem Lande keine Haushalte sich verbünden und in gegenseitiger Ergänzung z.B. autark Strom erzeugen und anbieten. Genauso müssen die Städter jetzt möglichst bald die Milchbauern subventionieren, bevor das städtische Geld seine Bedeutung und Kaufkraft außerhalb der Städte noch weiter verliert.
Landflucht und Stadtflucht wechseln sich immer ab. Die Verwaltungshenker werden bald wieder ihre gewaltverherrlichenden Schwertkämpfer zum Plündern der Dörfer entsenden.