TRIER. Die 1.Große Strafkammer hat einen 30-jährigen Angeklagten aus der Verbandsgemeinde Gerolstein wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in vier Fällen, in einem Fall in Tateinheit mit unerlaubter Abgabe von Betäubungsmitteln als Person über 21 Jahre an eine Person unter 18 Jahren, zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt.
Der Angeklagte, der sich seit dem 23. Juli 2015 in Untersuchungshaft befindet, soll vor dem 31. Mai 2015 insgesamt
500 Tabletten Exstasy für zwei Euro pro Stück, 700 Gramm Marihuana für fünf euro pro Gramm, 500 Stück Exstasy für 1,50 Euro pro Stück und drei Kilogramm Amphetamin für 1,50 Euro pro Gramm erworben und mit diesem Rauschgift mehrere Personen beliefert haben.
Zudem soll er einem 15-Jährigen, in Kenntnis dessen Alters, ein Gramm Marihuana verkauft haben.

















