Wittlich: Zu viel Werbung? Uralt-Satzung sorgt für Streit zwischen Stadt und Händlern

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Ein mit Werbung beklebtes Schaufenster. Foto: dpa/Symbolbild

WITTLICH. In Wittlich tobt ein Streit zwischen der Verwaltung und den Einzelhändlern in der Innenstadt, wie der Volksfreund berichtet. Grund ist die Werbesatzung der Stadt, die vorsieht, dass nur maximal zehn Prozent der Fläche beklebt, beschriftet oder bemalt werden dürfen, bei Tagesware sind es 25 Prozent.

Mache Händler in der Innenstadt überschreiten diese Werte, um auf ihre Geschäfte aufmerksam zu machen. In der Folge schritt in drei Fällen das Ordnungsamt ein. Ein Händler, der ein durch Taubenkot verätztes Metalltor mit weißer Folie, die zwei Logos zeigte, beklebte, wurde aufgefordert, eines der Logos wieder zu entfernen.

Die Einzelhändler halten allerdings die aus dem Jahre 1992 stammende Satzung für nicht mehr zeitgemäß. Der Verein Stadtmarketing Wittlich fordert daher die Überarbeitung der Satzung.

Claudia Jacoby, Vorsitzende des Vereins, der rund 150 Mitglieder vertritt, erklärte, dass drei erst vor Kurzem neu gegründete Läden unwissentlich gegen die Satzung verstoßen hätten: „Die hatten sich mit ihrer Außenwerbung sehr viel Mühe geben. Ich fand das schön und habe mich gefragt, was soll da falsch gelaufen sein?“, so Jacoby. Sie fordert, die Verwaltung solle zunächst das Gespräch mit den betroffenen Ladeninhabern suchen und Neugründer über die Satzung informieren, z.B. in Form eines Merkblattes.

Die Verwaltung sieht indes keinen Handlungsbedarf. Ein Vergleich mit den entsprechenden Satzungen aus Cochem, Bernkastel-Kues, Konz, Trier und Koblenz habe ergeben, dass die Witlicher Satzung „vergleichbar mit den allgemein üblichen Regelungen der anderen Werbesatzungen“ sei.

Der Stadtrat begründete den Beschluss der Satzung im Jahre 1992 mit der „Wahrung des charakteristischen Bildes der Stadt Wittlich mit seinem historisch gewachsenen Altstadtbereich“. (Quelle: Trierischer Volksfreund)

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