TRIER. Die verkürzte Gültigkeit des „Genesenenstatus“ von sechs auf drei Monaten, welche von der Bundesregierung am 13. Januar beschlossen wurde, sorgt aktuell für reichlich Unmut und Diskussion.
Doch ausgerechnet das Parlament „gönnt“ sich dabei bislang einen Sonderstatus. So gelten nach aktueller Allgemeinverfügung des Bundestags, geregelt von Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD), weiterhin die alte Sechs-Monate-Regel. Dies betreffe den Zugang zum Plenum und zu den Ausschüssen, sagte ein Sprecher am Dienstag gegenüber der Nachrichtenagentur dpa.
Für Zugang zu den Abgeordnetenbüros gilt 3-Monats-Frist
Allerdings dürfte den Abgeordneten diese Regelung nicht allzu viel bringen: Denn für den Zugang zum Arbeitsplatz, also zu den Büros von Abgeordneten, Fraktionen und Bundestagsverwaltung, gelte die neue, auf 90 Tage verkürzte Frist nach dem Infektionsschutzgesetz.
Wann auch die Allgemeinverfügung angepasst werden soll ist bislang unklar. Es werde „fortlaufend analysiert, ob Änderungen der Allgemeinverfügung angezeigt sind“, heisst es auf Anfrage der Bild-Zeitung, welche zunächst über diese „Extrawurst“ berichtete.













Als genesen gelten innerhalb der EU einheitlich 6 Monate. In der Schweiz 12 Monate.
Das Paul Ehrlich Institut hat schon vor längerem festgestellt , das bei Genesenen noch nach 430 Tagen Antikörper nachgewiesen werden konnten ! Das hier Unterschiede zwischen Bürgern und MdB gemacht werden ist mal wieder ein weiterer Witz in diesem ganzen Chaos !
Das sind die Vertrauensbildenden Maßnahmen unserer
sogenannten Volksvertreter !!
Das GG interessiert die doch schon lange nicht mehr. Alle Bürger sind gleich, nur Abgeordnete sind gleicher. Dies ist ein Beispiel, was mal aufgefallen ist und tatsächlich aufgegriffen wird, jedenfalls hier. Das muss ins GG unbedingt zusätzlich rein.