Urteil: Demenzkranker aus Trier-Pfalzel muss in psychiatrische Klinik

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TRIER. Das Landgericht Trier hat am Donnerstag die Unterbringung eines 83-jährigen Demenzkranken aus Trier-Pfalzel, gegen den wegen Totschlags verhandelt wurde, in eine psychiatrische Klinik angeordnet.

Wie eine Sprecherin mitteilte, war der Demenzkranke beim Prozess nicht anwesend. Der Mann soll im Januar seine Ehefrau im Streit getötet haben.

Zunächst habe er sie gewürgt, dann mit einem Küchenmesser auf sie eingestochen, hieß es in der Anklage.

Der 83-Jährige wurde nach der Tat in ein psychiatrisches Krankenhaus eingewiesen. Wegen seiner Demenz ist er nicht schuldfähig. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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