„Will man uns überhaupt noch?“ – In Kordel tobt ein Streit zur Zukunft der Hilfsorganisation DLRG

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Die DLRG Ortsgruppe Kordel im Einsatz

KORDEL. In der Ortsgemeinde Kordel ist eine heftige Diskussion zur Zukunft der DLRG Ortsgruppe Kordel e.V. entfacht. Die Existenz der Hilfsorganisation scheint am seidenen Faden zu hängen. Einsatzkräfte könnten im Einsatzfall nicht mehr zur Verfügung stehen.

Die Ortsgruppe der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) unterhält eine Wasserrettungseinheit, die seit Jahren die Wasserrettung im Ort abdeckt, für den Hochwasserschutz zur Verfügung steht und auch im weiteren Zugriff die gesamte Wasserrettung in der Verbandsgemeinde Trier-Land unterstützt. Des Weiteren unterhalten die DLRG Ortsgruppe Kordel die Fachgruppe „Strömungsrettung“ mit Spezialisierung der seiltechnischen Rettung in schwer zugänglichem Gelände, die seit fünf Jahren für die umliegenden Kreise und der VG Trier-Land zur Verfügung steht und auch seitens der Feuerwehr oder der Polizei mehrfach eingesetzt wurde. Übungen mit verschiedenen Feuerwehren der Verbandsgemeinde, die in der Fachgruppe Absturzsicherung tätig sind, wurden mehrfach durchgeführt.

In einem offenen Brief hatte die DLRG Ortsgruppe Kordel über die Gründe einer möglichen Auflösung der DLRG Ortsgruppe Kordel e.V informiert. Heute hat die VG Trier-Land ihrerseits eine gemeinsame Erklärung von Bürgermeister Wolfgang Reiland (VG Trier-Land), Ortsbürgermeister Medard Roth (OG Kordel) sowie der Fraktionsvorsitzenden aller im Verbandsgemeinderat Trier-Land vertretenen Parteien und Gruppierungen zu der Diskussion abgegeben.

lokalo.de veröffentlicht beide Standpunkte jeweils im Original.

Information über die Gründe einer möglichen Auflösung der DLRG Ortsgruppe Kordel e.V

„Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

wir haben diesen Weg gewählt um Sie zu informieren, da die Existenz der DLRG Ortsgruppe Kordel e.V am seidenen Faden hängt. Das es zu einer derartigen Situation in einem Verein kommt, der sich weder über Nachwuchs, Ausbilder oder Anzahl der Einsatzkräfte beschweren kann, bedarf einer längeren Ausführung. Wir möchten Sie deshalb bitten, sich die Zeit zum Lesen zu nehmen um die Gründe zu verstehen, die dazu führen könnten, dass unsere Einsatzkräfte im Einsatzfall aber auch unsere Ausbilder für die Ausbildung ihrer Kinder nicht mehr zur Verfügung stehen.

Die derzeitigen Probleme, lassen für uns und die in unserem Verein tätigen Schwimmausbilder und Einsatzkräfte, die großen Reden über „Die Förderung des Ehrenamtes“ wie eine Farce aussehen.

Die Wassertemperatur im Kordeler Kylltalbad lässt seit dem Abbau der Wärmepumpe nach dem Brand nicht zu, dass Kurse mit kleinen Kindern, die das Schwimmen erst erlernen sollen, durchgeführt werden können. Selbst der Anfängerschwimmunterricht gestaltet sich schwierig. Daher führten diese Kurse in der Winterzeit in das Schulhallenbad nach Speicher durch. Aufgrund des Beschlusses, dortige Schule zu schließen, fällt das Bad in die Trägerschaft der Verbandsgemeinde Speicher. Hier werden zukünftig Nutzungsgelder anfallen. Die Beträge, über die bereits diskutiert wurde, stehen weit über unseren finanziellen Möglichkeiten.

Die DLRG Kordel unterhält außerdem eine Wasserrettungseinheit, die seit Jahren die Wasserrettung in unserem Ort abgedeckt, für den Hochwasserschutz zur Verfügung steht und auch im weiteren Zugriff die gesamte Wasserrettung in der Verbandsgemeinde Trier-Land unterstützt. Des Weiteren unterhalten wir eine Fachgruppe Strömungsrettung mit Spezialisierung der seiltechnischen Rettung in schwer zugänglichem Gelände, die seit fünf Jahren für die umliegenden Kreise und der VG Trier-Land zur Verfügung steht und auch seitens der Feuerwehr oder der Polizei mehrfach eingesetzt wurde. Übungen mit verschiedenen Feuerwehren der VG, die in der Fachgruppe Absturzsicherung tätig sind, wurden mehrfach durchgeführt.

In den letzten 14 Jahren haben wir über 100.000 € seitens unserer Ortsgruppe in diese Wasserrettungseinheit investiert. Beach Party, Dienst an der Kirmes, „Gullireinigung“ (Einläufe) und Ausbildungstätigkeit brachten das Geld für den Aufbau und sichern uns die 7.000 € Unterhaltungskosten, die wir jährlich benötigen. Förderungen erhielten wir weder vom Land noch von den Kreisen oder der Verbandsgemeinde. Eine vor 2 Jahren seitens des Verbandsbürgermeisters zugesagte Aufwandsentschädigung (ohne eine Anfrage unsererseits) wurde nie gezahlt !

Im Rahmen ihrer Möglichkeiten unterstützte uns lediglich die Ortsgemeinde Kordel in den letzten Jahren und stellte uns für 150 € jährlich einen Teil einer unbeheizten ehemaligen Getränkelagerhalle für die Unterbringung unserer beiden Fahrzeuge, der beiden Boote, des Anhängers und unseres Einsatzmaterials zur Verfügung. In den Wintermonaten, haben wir das Problem, das unsere Neoprenanzüge frieren und unser Einsatzmaterial in Mitleidenschaft gezogen wird. Nun soll diese Halle wegen des Projekts „Betreutes Wohnen“ jedoch abgerissen werden. Damit ergibt sich das Problem, dass wir eine entsprechende Halle für unsere Wasserrettung benötigen. Die Anmietung oder der Bau einer solchen Halle könnte von uns nicht finanziert werden und nur die Ortsgemeinde Kordel hat bis jetzt zugesagt uns zu unterstützen.

Bisher war es uns möglich Kleinkinderschwimmen, Anfängerschwimmen sowie Jugendschwimmen mit hunderten von Kindern aus Kordel und den umliegenden Gemeinden anzubieten, und darüber hinaus den Aufbau der gesamten Wasserrettung und die damit verbundene Unterhaltung dieser Einsatzmittel und Einsatzkräfte aus eigener Kraft/Mitteln zu tragen.

Mit der Notwendigkeit einer neuen Unterkunft, bei der von unserer Seite weder Miete noch Kauf möglich ist, ganz zu schweigen von der Unterhaltung, stoßen wir an unsere Grenzen. Gleiches gilt für die Bezahlung einer Sportstätte. Unsere Vorstandsmitglieder, Einsatzkräfte und Ausbilder fragen sich, ob es wirklich Sinn der Sache ist, im Verein immer mehr zusätzlich arbeiten zu müssen, damit man genügend Kapital bekommt um helfen bzw. ehrenamtlich arbeiten zu können… und die Antwort ist: Nein !

Im August dieses Jahres trugen wir das Hallenproblem dem Verbandsbürgermeister vor. Er versprach ein Treffen mit dem Landrat zu organisieren. Davon haben wir bisher nichts mehr gehört. Erfahren konnten wir lediglich, dass es anscheinend eine Problemerörterung zwischen der Führung der Feuerwehr Kordel und dem Verbandsgemeindebürgermeister gab. Unser Einsatzwert wurde von ihm kurzerhand auf unser Boot reduziert. Ein Boot für die Feuerwehr Kordel könnte für ihn scheinbar die Lösung des Problems sein. Hieraus resultiert dann aber auch, dass die VG alle Kosten für die Ausbildung, Fortbildung, das Material und die Wartung selbst tragen müsste. Das Vorhalten unseres Materials ohne zukünftige Einsätze wäre vor unseren Mitgliedern nicht mehr zur Rechtfertigen.

Hier sei zu erwähnen, dass die Zusammenarbeit mit den Feuerwehren und insbesondere mit den Wehrleitern unserer Verbandsgemeinde, von unserer Seite sehr positiv zu werten ist. Die Führung der Feuerwehr Kordel (nicht die Feuerwehr Kordel!) bildet eine Ausnahme.

So wurde nach der letzten gemeinsamen Übung mit der Fachgruppe Absturzsicherung der VG Trier Land, die eigentlich sehr gut verlaufen war, ein Gespräch zwischen unserem Technischen Leiter Einsatz und dem Leiter der Höhenrettungsgruppe der Berufsfeuerwehr nötig, da hier falsche Zusammenhänge weitergetragen wurden. Darüber hinaus wurden uns die Fähigkeiten bzw. die Rechtmäßigkeit unseres Wirkens seitens des Kordeler Wehrführung abgesprochen. Selbst bei Einsätzen in unserem Ort wird von dieser Seite immer wieder versucht, die DLRG raus zu halten. Dieses Verhalten ist für uns seit Jahren nicht mehr nachvollziehbar und sorgt für großen Unmut bei unseren Einsatzkräften.

Des Weiteren mussten wir im letzten Jahr mit dem Finanzamt debattieren, ob unsere Einsatzfahrzeuge auch für andere Fahrten genutzt werden könnten und ob dafür Steuern zu zahlen sind. Wir wurden aufgefordert für Übungen auf der Mosel kostenpflichtige Genehmigungen für Wasserrettungsübungen zu beantragen, während die Feuerwehr oder THW frei üben können. Wenn wir das alles zusammennehmen, muss man sich doch letztlich die Frage stellen: „Will man uns überhaupt noch?“

Wir sind bereit unsere Arbeit weiterhin zu tun und wie bisher zu arbeiten aber wir erwarten, dass die Rahmenbedingungen politisch gelöst werden. Sowohl das Problem der Unterkunft der Wasserrettung als auch das Sportstättenproblem. Dahingehend wurde der Verbandsgemeinderat informiert. Sollten die Probleme nicht lösbar sein, werden unsere ehrenamtlichen Kräfte nicht mehr zur Verfügung stehen und wir werden als Vorstand die Auflösung der DLRG Ortsgruppe Kordel e.V. in die Wege leiten müssen.

Wenn man uns noch will, dann bitten wir dies kund zu tun und uns zu unterstützen.

Mit freundlichen Grüßen

Der Vorstand der DLRG Ortsgruppe Kordel e.V.“

Die gemeinsame Erklärung der VG Trier-Land von Bürgermeister Wolfgang Reiland (VG Trier-Land), Ortsbürgermeister Medard Roth (OG Kordel) sowie der Fraktionsvorsitzenden aller im Verbandsgemeinderat Trier-Land vertretenen Parteien und Gruppierungen:

„Gemeinsame Erklärung zur DLRG – Ortsgruppe Kordel

Die DLRG – Ortsgruppe Kordel ist eine von mehreren Ortsvereinen in der Gemeinde Kordel. Der Verein ist im Gemeindeleben der Ortsgemeinde Kordel in unterschiedlichen Bereichen engagiert.
Unabhängig davon ist die DLRG aber auch eine Hilfsorganisation wie z. B. der Malteser Hilfsdienst, das Deutsche Rote Kreuz, die Johanniter Unfallhilfe oder der Arbeiter Samariterbund. Dies bedeutet, dass die DLRG ihre Finanzierung, genauso wie die vorgenannten anderen Hilfsorganisationen, selbst sicherstellen muss. Dies geschieht durch Mitgliedsbeiträge, Spenden, staatliche Zuschüsse und Erträge aus Einsätzen und sonstigen Arbeiten.

So hat die DLRG – Ortsgruppe Kordel z. B. seit Jahren die Leerung der Sinkkästen in der Ortsgemeinde Kordel übernommen und erhält hierfür sowohl von der Ortsgemeinde Kordel als auch vom Abwasserwerk der Verbandsgemeinde Trier-Land jährlich insgesamt einen Betrag von durchschnittlich 2500 – 3000 Euro.

Wie bei allen Hilfsorganisationen und Vereinen, so sind auch die Anmietung oder der Bau von Gebäuden zur Unterbringung der Gerätschaften der DLRG von dieser selbst zu finanzieren. Bislang war die DLRG – Ortsgruppe Kordel in der komfortablen Situation, dass ihr durch die Ortsgemeinde Kordel Räumlichkeiten im Bereich des Bauhofs der Gemeinde Kordel für eine sehr geringe Miete (Miete und Nebenkosten jährlich 150 Euro) zur Verfügung gestellt wurden.

Der Umstand, dass die derzeit von der DLRG Kordel genutzten Räumlichkeiten infolge eines von der Ortsgemeinde Kordel geplanten Projektes wegfallen werden, ist der DLRG Kordel seit vielen Jahren bekannt. Dennoch hat diese die Frage der Anmietung oder des Baus eines neuen Gebäudes nicht thematisiert und stattdessen in den vergangenen Jahren immer wieder neue und zusätzliche Ausrüstung angeschafft ohne Rücklagen für ein Gebäude zu bilden.

Seitens der Ortsgemeinde Kordel wurden der DLRG Kordel mehrere Gebäude als potentielle Unterstellmöglichkeit genannt, die aber alle durch die DLRG abgelehnt wurden. Ebenso wurde in einem Gespräch mit der SPD-Fraktion im Verbandsgemeinderat Trier-Land auf ein in Frage kommendes Gebäude in Daufenbach hingewiesen. Auch hier zeigte die DLRG keinerlei Interesse. Darüber hinaus wurde der DLRG – Ortsgruppe Kordel seitens der Ortsgemeinde Kordel die kostenlose Überlassung eines Grundstückes in Aussicht gestellt, falls die DLRG eine eigene Unterkunft bauen würde.

Zusätzlich zu den von der Ortsgemeinde Kordel zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten stellt die Verbandsgemeinde Trier-Land der DLRG Kordel seit vielen Jahren in der Grundschule Kordel kostenlos einen Schulungsraum (ca. 62 m²) zur Verfügung. Hierfür wurden bislang weder Miete noch Nebenkosten erhoben.

Darüber hinaus hat die VG Trier-Land der DLRG Kordel im Kylltalbad kostenlos einen Raum zur Unterbringung ihres Materials zum Training und zur Durchführung von Schwimmkursen zur Verfügung gestellt. Auch wurde das Kylltalbad Kordel der DLRG kostenlos zur Durchführung von Trainingseinheiten und Schwimmkursen zur Verfügung gestellt. Die mit den Schwimmkursen erzielten Einnahmen trugen zur Finanzierung der DLRG Kordel bei.

Nachdem die DLRG Kordel mitteilte, dass sie im Jahre 2015 keine Schwimmkurse im Kylltalbad durchführen wird, wurde der Schwimmunterricht durch ehemalige Mitglieder der DLRG durchgeführt.

Gemäß den einschlägigen gesetzlichen Vorgaben ist die Verbandsgemeinde Trier-Land für die Gefahrenabwehr auf dem Gebiet ihrer Ortsgemeinden verantwortlich. Grundsätzlich obliegt diese Aufgabe der Feuerwehr. Sie kann jedoch auch einer Hilfsorganisation übertragen werden, wobei die Organisationsverantwortung und damit die rechtliche Zuständigkeit, aber auch die Haftung bei der VG verbleibt.
Mit der DLRG Kordel wurde eine Vereinbarung geschlossen, wonach sie die Aufgabe der Wasserrettung an der Kyll, bei der es sich vom Grundsatz her um eine Aufgabe der Feuerwehr Trier-Land handelt, wahrnimmt.

Hier stellt die DLRG ein Rettungsboot (RTB 2) zur Verfügung, wobei ein RTB 1 nach Aussage des Kreisfeuerwehrinspekteurs und der ADD (diese Aussage wurde im Zuge der Fortschreibung der Feuerwehrkonzeption 2015 getroffen) zur Gefahrenabwehr ausreichend wäre.

Seitens der DLRG Kordel ist für das RTB eine Besatzung von 3 Helfern vorzuhalten.

In der vorgenannten Vereinbarung ist eindeutig festgelegt, dass die Einsatzleitung bei allen Einsätzen – also auch bei der Wasserrettung – bei dem kommunalen Einsatzleiter liegt – im Regelfall ist dies der Wehrführer oder der Wehrleiter.

Ob und in welchem Umfang die DLRG Kordel alarmiert wird, ist in der AAO (Alarm- und Ausrückeordnung) festgelegt. Darüber hinaus entscheidet der kommunale Einsatzleiter im Einzelfall über die Alarmierung und den Einsatz der DLRG Kordel bei Bedarf.

Entgegen früherer Regelungen ist eine Einplanung der DLRG Kordel im Bereich der Sauer und der Mosel nicht mehr notwendig, da die dortigen Feuerwehren mittlerweile über ausreichende eigene Kapazitäten verfügen, die zeitnaher als die DLRG Kordel in den Einsatz gebracht werden können.

Weitere in der Diskussion immer wieder von der DLRG angeführte Aufgaben im Bereich der Bergung (teilweise war hier auch von Höhenrettung die Rede) und der Strömungsrettung fallen nicht in die Zuständigkeit der Verbandsgemeinde und wurden somit auch nicht von der Verbandsgemeinde an die DLRG übertragen.

Für solche Einsätze gibt es Facheinheiten, die vom Land aufgestellt, unterhalten und auch ausgebildet werden und bei Einsätzen angefordert werden können. Die nächst gelegenen Einheiten sind bei der Berufsfeuerwehr in Trier angesiedelt.

Würde die VG diese Aufgaben, obwohl keine Zuständigkeit besteht, übernehmen, würde auch die Haftung und Verantwortlichkeit durch die VG übernommen. Somit ist es absolut wichtig abzugrenzen, was die VG Trier-Land vorhalten muss und was nicht. Aktivitäten der DLRG Kordel im Bereich der Bergung und der Strömungsrettung sind zusätzliche Aufgaben, die mit der Übertragung der Wasserrettung nichts zu tun haben. Hierfür anfallende Kosten (z.B. Material, Räumlichkeiten und Unterbringung) sind durch die DLRG Kordel selbst verursacht und stehen in keinem Zusammenhang mit der VG.

Es wird in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die DLRG Kordel seitens der VG Trier-Land sehr wohl, entgegen anders lautender Aussagen, eine finanzielle Unterstützung im Rahmen der kommunalrechtlichen Möglichkeiten angeboten wurde.

Der DLRG wurde mitgeteilt, dass die VG sich vorstellen könnte, vorbehaltlich der kommunalrechtlichen Genehmigung, einen Zuschuss in Höhe der Kosten zu gewähren, die entstünden, wenn die VG selbst die Aufgabe der Wasserrettung durchführen würde.

Für die Wasserrettung im Bereich der Kyll ist, wie bereits ausgeführt, ein RTB 1 (Schlauchboot auf einem Hänger) ausreichend. Ein Bootsführerschein ist hierfür nicht erforderlich. Bei einer auf 10 Jahre gerechneten Abschreibung von 500,– Euro und Betriebskosten von 100,– Euro jährlich, würden ca. 600,– Euro an jährlichen Kosten entstehen, wenn ein solches Boot seitens der VG bei der Feuerwehr vorgehalten würde. Eine Zahlung in dieser Höhe könnte der DLRG unter den vorgenannten Voraussetzungen als Zuschuss gewährt werden. Dieses Angebot wurde der DLRG mitgeteilt, jedoch von deren Seite abgelehnt.

Zusammenfassend ist festzustellen, dass die Verbandsgemeinde Trier-Land außer Stande – vor allem aber auch nicht dafür zuständig ist – der DLRG Kordel Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen, deren Baukosten im sechsstelligen Bereich liegen.

Es trifft auch keinesfalls zu, wie seitens der DLRG in entsprechenden Verlautbarungen ausgeführt, dass deren Ansinnen auf ein gemeinsames Gespräch mit dem Landrat von der Verbands- und Ortsgemeinde nicht unterstützt wurde. Wie der Landrat mit Schreiben vom 08.12.2014 der DLRG Kordel mitteilte, wurde die Problematik mehrfach zwischen ihm und dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde Trier-Land erörtert – ohne allerdings wie er einräumt eine Lösung gefunden zu haben.

Ferner teilte er der DLRG mit, dass sich sein Vorzimmer bezüglich einer Terminvereinbarung mit der DLRG in Verbindung setzen würde. Einen für den 10.02.2015 vereinbarten Termin mit Landrat Schartz und den Vertretern des Landkreises, Bürgermeister Reiland und Ortsbürgermeister Roth sagte die DLRG allerdings mit Mail vom 26.01.2015 ab.

Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass die Durchführung einer Gefährdungsanalyse, – woraus sich letztendlich das vorzuhaltende und einzusetzende Gerät inklusive Besatzung ergibt, – Aufgabe des Wehrleiters ist und nicht des DLRG Bezirkes Eifel-Mosel (siehe Internetinterpretation der DLRG Kordel). Der Wehrleiter hat bezüglich des vorzuhaltenden Gerätes zur Wasserrettung im Bereich der Kyll, den Kreisfeuerwehrinspekteur und die ADD um eine entsprechende Aussage gebeten. Einhellig wurde die Vorhaltung eines RTB 1 als ausreichend angesehen.

Der Argumentation der DLRG, welche diese in ihrer eigenen Gefährdungsanalyse dargestellt hat, wurde nicht gefolgt.

Abschließend ist festzustellen, dass es sich bei der DLRG Ortsgruppe Kordel um eine sehr engagierte Einheit handelt, deren Auflösung von allen im Verbandsgemeinderat vertretenen Fraktionen, dem Bürgermeister der VG, der Verwaltung, den im Gemeinderat Kordel vertretenen Fraktionen, dem Ortsbürgermeister der Gemeinde Kordel und den Vertretern der Feuerwehr sehr bedauert würde. Wenn die DLRG Ortsgruppe Kordel neue Fachdienste, wie Bergung und Strömungsrettung aufbaut, muss sie auch deren Finanzierung sicherstellen. Hierzu gehört selbstverständlich auch die Frage nach geeigneten Räumlichkeiten.

Gleichzeitig ist aber auch davon auszugehen, dass ein RTB mit 3 Mann Besatzung sowohl im Hinblick auf die Frage der notwendigen Räumlichkeiten, als auch auf die Finanzierung der DLRG Ortsgruppe Kordel dabei sicherlich nur eine untergeordnete Bedeutung zukommen kann.

Die übergeordneten Gliederungen der DLRG auf Bezirks- und Landesebene werden gebeten sich der Angelegenheit anzunehmen, die DLRG Ortsgruppe Kordel entsprechend zu beraten und zu unterstützen mit dem Ziel diese zu erhalten.“

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