
KOBLENZ/TRIER. Das Landgericht Trier muss ein weiteres Mal prüfen, ob sich der NPD-Politiker Safet Babic in einer Rede volksverhetzend über Geflüchtete geäußert hat. Nach einer Revision der Staatsanwaltschaft hob das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz nach Auskunft einer Sprecherin vom Mittwoch den Freispruch des Landgerichts Trier vom Mai vergangenen Jahres auf.
Das Landgericht müsse die Rede Babics in ihrer Gesamtheit und nicht nur abschnittsweise bewerten. Zuvor hatte der SWR über die Entscheidung des OLG Koblenz berichtet.
Eine eigene Bewertung hinsichtlich des Straftatbestands der Volksverhetzung habe das OLG damit nicht vorgenommen, sagte die Sprecherin. Jetzt müsse eine andere Kammer des Landgerichts Trier neu über die Anklage befinden.
Babic war in erster Instanz im April 2016 vom Amtsgericht Trier zu fünf Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Gegen dieses Urteil hatte der NPD-Politiker ebenso wie die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt. Die Trierer Staatsanwaltschaft warf Babic vor, bei einer Kundgebung vor der Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende in Trier Flüchtlinge im Februar 2014 übel beleidigt sowie zu Hass und Fremdenfeindlichkeit aufgerufen zu haben.
(Quelle: dpa)
Kann man den Typen nicht endlich mal zum Arbeiten schicken? Wer braucht den?
Der Herr ist Politologe. Mal geguckt wie da der Stellenmarkt ist? 54 Stellen in ganz Deutschland. Die meisten im Ö-Dienst. Da wird also ein sauberes Führungszeugnis verlangt.
Und ob z.b. die Linke ihn einstellt?
Taxi Fahren geht nicht. Und McDonnalds gehört dem Klasdenfeind. Bleibt nur nochvErdberrpflücken beim Bauer Greif.
Tut verdammt weh, zu wissen, dass man für solche Taugenichtse Steuern zahlen muss. Der Greif kann den auch nicht gebrauchen, der Herr Politologe kann sich Figur bedingt nicht mehr bücken.
Als Poller beim Altstadtfest einsetzen
Muss mich korrigieren als Pollitologe beim Altstadtfest einsetzen