Schwerer sexueller Mißbrauch von Kindern in 400 Fällen – 62-Jähriger verurteilt

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TRIER. Die 1. Große Strafkammer des Landgerichts Trier hat heute einen 62-jährigen Angeklagten wegen schweren sexuellen Mißbrauchs von Kindern zu einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren verurteilt, wovon 8 Monate als vollstreckt gelten.

Der 62-jährige Angeklagte aus dem Landkreis Birkenfeld soll in 400 Fällen im Zeitraum von 1997 bis 2001 ein damals 5 bis 9 Jahre altes Mädchen an der Brust und im Intimbereich angefasst haben.

Der Mann soll das Mädchen, damals Reitschülerin, auf einem Pferdehof kennen gelernt haben.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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