TRIER. Die 1. Große Strafkammer des Landgerichts Trier hat heute einen 62-jährigen Angeklagten wegen schweren sexuellen Mißbrauchs von Kindern zu einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren verurteilt, wovon 8 Monate als vollstreckt gelten.
Der 62-jährige Angeklagte aus dem Landkreis Birkenfeld soll in 400 Fällen im Zeitraum von 1997 bis 2001 ein damals 5 bis 9 Jahre altes Mädchen an der Brust und im Intimbereich angefasst haben.
Der Mann soll das Mädchen, damals Reitschülerin, auf einem Pferdehof kennen gelernt haben.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig.