TRIER. 18 Jahre alt, gut gelaunt mit drei Freunden auf dem Weg zur Disco und am Steuer eines PKW, unter dessen Haube 193 PS ihren Dienst anbieten. Das waren die Voraussetzungen für einen Unfall, der sich vor einem Jahr in der Eifel ereignete und an dessen Ende zwei Tote zu beklagen waren. Jetzt stand der Fahrer des Fahrzeugs vor Gericht und muss wegen fahrlässiger Tötung für zweieinhalb Jahre hinter Gitter.
Vor einem Jahr machte sich der Angeklagte mit seinen drei besten Freunden auf den Weg zur Disco in Binsfeld. Am Steuer des grünen Audi nahm er als Fahranfänger Platz und wollte den Dreien wohl einmal zeigen, wie gut er schon fahren konnte. Die Geschwindigkeitsbegrenzung von 70 Stundenkilometer interessierte ihn nicht. Eben sowenig das Überholverbot. Mit Tempo 120 überholte er in einer Kurve.
Zwei Tote, zwei Verletzte und ein Trümmerhaufen
Es kam, wie es fast kommen musste. Der junge Mann verlor auf der kurvenreichen Waldstraße die Kontrolle über das Fahrzeug, das sich in der Folge überschlug und an einem Baum zerschellte. Zwei der vier Insassen verloren ihr Leben. Die beiden anderen, auch der Fahrer, überlebten. Der Audi war nur noch ein Trümmerhaufen.
Während des Prozesses konnte der Angeklagte seine Emotionen kaum unter Kontrolle halten. Immer wieder liefen ihm die Tränen und man konnte deutlich erkennen, dass er das Geschehene zutiefst bereute. Er habe sich, warf ihm die Staatsanwältin Stefanie Mattis vor, direkt nach dem Unfall nicht für das Schicksal seiner Freunde interessiert sondern, wie es Zeugen berichteten, erst einmal Gedanken darüber gemacht, dass er jetzt wohl in den Knast komme. Schon deshalb, aber auch wegen des verantwortungslosen Verhaltens, das zum Unfall führte, war sie nicht bereit, eine Bewährungsstrafe zu fordern.
Das Amtsgericht Trier schloss sich dem Plädoyer der Staatsanwältin an und verhängte eine zweieinhalbjährige Haftstrafe wegen fahrlässiger Tötung gegen den Angeklagten. Sein Verteidiger, Rechtsanwalt Thomas Ohm, will gegen das Urteil Rechtsmittel einlegen. Er verweist dabei auf die Tatsache, dass sein Mandant zum Zeitpunkt des Unfalls kaum Fahrpraxis hatte und mit der Situation völlig überfordert war.
Die Schuld hat er ein Leben lang
Der Prozess und seine Ursache werfen Fragen auf. Sind zweieinhalb Jahre Haft genug für jemanden, der zwei Menschen das Leben genommen hat? Die Staatsanwältin hat im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten agiert, weshalb das eigentlich nicht diskutiert werden sollte. Außerdem hat die eigentliche Strafe für den Angeklagten schon längst begonnen. Er muss nicht nur 30 Monate, sondern ein Leben lang damit zurechtkommen, dass durch sein Handeln zwei Menschen sterben mussten.
Die andere Frage aber ist, in wieweit man es verantworten kann, dass junge Menschen, die gerade einmal, um es ein wenig zu überspitzen, gelernt haben, Gas und Bremse voneinander zu unterscheiden, sich schon an das Steuer von Fahrzeugen zu setzen, deren Leistungsfähigkeiten oftmals weit über das hinausgehen, was von ihnen beherrschbar ist. Bei Motorrädern gibt es doch auch die Beschränkung, dass ein Fahrer mit 18 Jahren erst einmal zwei Jahre nur gedrosselte Maschinen fahren darf.
Richtig ist natürlich, dass man auch mit 80 PS einen tödlichen Unfall verursachen kann. Aber wenn jungen Menschen die freie Gewalt über kraftstrotzende Fahrzeuge gegeben wird, dann sollte man sich nicht allzu sehr wundern, wenn Unfälle wie dieser passieren.
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Wenigstens wurde aber die Strafe diesmal nicht zur Bewährung ausgesetzt. Wir waren alle mal jung und haben unsere Grenzen ausgetestet – allerdings auch immer noch im Rahmen. Und eine Argumentation der Verteidigung, dass der Mandant mit der Situation aufgrund auch mangelnder Fahrpraxis überfordert war, ist eben genau das Problem und die Ursache des Geschehens! Es ist unverantwortlich von dem FAHRER, sich so verantwortungslos auf der Straße zu bewegen und überhaupt das Risiko einzugehen, ohne auch nur einen Schritt weiter zu denken. Besonders wenn man noch andere Menschen mit im Auto hat, sollte man um Sicherheit bemüht sein – egal bei welcher Motorisierung.
Und für die Redaktion als Anmerkung an die Frage nach einer möglichen Drosselung. Auch das birgt wiederum Gefahren, da auf diese Weise berechtigte Überholmanöver unnötig in die Länge gezogen werden. Langsam und unsicher fahrende Verkehrsteilnehmer tragen nicht unbedingt zum reibungslosen Ablauf und der Verringerung der Unfallstatistik bei. Aber davon einmal ab – auch ich habe in jungen Jahren einen Audi mit 250 PS besessen und bin täglich damit unterwegs gewesen, ebenso wie heutzutage. Mit diesen Autos bin ich allerdings nie geblitzt worden, noch hatte ich andere Vergehen…
Ich finde es bemerkenswert dass die Staatsanwältin so argumentiert. Meistens passiert ein schwerer Unfall aber der Verursacher wenn unter 21 kommt dann mit einer Bewährungsstrafe davon.
Die Gefängnisstrafe halte ich für gerechtfertigt, sie soll als Warnung für alle Halbstarken gelten die heute mit PS starken Autos durch die Gegend heizen ohne Rücksicht auf Verluste.
Aber im Prinzip hat sie ja auch Recht. Gerade bei der bekannten Motorisierung kann man nicht mehr argumentieren, dass man die verfügbare Kraft nicht erkennen oder einschätzen konnte. Diese Verantwortungslosigkeit gehört einfach nicht auf die Straße. Und mit 2 1/2 Jahren für 2 Todesopfer, die er und kein anderer sonst zu verschulden hat, ist er so gesehen noch gut bei weg gekommen und kann den Rest seiner bevorstehenden Jugend überlegen, was er damit anstellt…