TRIER. Fünf Jahre Haft und ein lebenslanges Berufsverbot als amtlicher Betreuer von alten, kranken oder hilflosen Menschen verhängte das Trierer Landgericht heute gegen einen Berufsbetreuer, der sich Jahrelang an den Konten der ihm anvertrauten Menschen bedient hatte. Insgesamt war dabei eine Summe von 170.000 Euro zusammen gekommen, die der Angeklagte für seine Bedürfnisse an sich gebracht hatte.
Schon zu Beginn des Prozesses hatte der Beschuldigte alle Vorwürfe zugegeben und gesagt, dass ihm „alles über den Kopf gewachsen sei“. Sehr einfallsreich war es, wenn es darum ging, bei anstehenden Kontrollen Sparbücher oder Bankkonten seiner Mandanten zu verschleiern. Quittungen fälschte er oder ließ sich Belege von seinen hilflosen Klienten unterschreiben. Schon 2010 war einmal der Verdacht aufgekommen, dass der gelernte Betriebswirt sich am Vermögen anderer bereichert haben soll. Damals aber konnte man ihm nichts nachweisen.
Das öffentliche Interesse an der heutigen Urteilsverkündung war erheblich größer, als man hätte vermuten können. Deshalb verlegte der Vorsitzende Richter Ronald Hardt die abschließende Sitzung in einen größeren Verhandlungsraum. Das Geständnis und auch die Tatsache, dass der Beklagte einen nicht unerheblichen Teil der veruntreuten Mittel bereits zurückgezahlt hatte, brachten ihm ein relativ mildes Urteil von fünf Jahren ein. Es hätten auch gut zwei Jahre mehr sein können.