Urteil am Landgericht Trier: Dreieinhalb Jahre Haft nach Schockanrufen

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Ein Justizbeamter steht in einem Gerichtssaal. Foto: Sebastian Gollnow/dpa/Symbolbild

TRIER – Das Landgericht Trier hat am Montag einen Mann wegen gewerbsmäßigen Betrugs zu drei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der Angeklagte in drei Fällen als Mittäter an sogenannten Schockanrufen beteiligt war.

Durch eine vorherige Prozessabsprache konnte das Verfahren erheblich verkürzt werden. Eine direkte Mitgliedschaft in einer internationalen Bande ließ sich dem Mann vor Gericht jedoch nicht zweifelsfrei nachweisen.

Hoher Schaden durch betrügerische Kautionsforderungen

Die Täter kontaktierten gezielt ältere Menschen in Trier, Bitburg und weiteren Städten. Am Telefon täuschten sie den Opfern vor, dass ein Familienmitglied einen tödlichen Verkehrsunfall verursacht habe. Eine Haftstrafe ließe sich angeblich nur durch die sofortige Zahlung einer hohen Kaution abwenden. Durch diese manipulative Masche erbeutete das Betrugsnetzwerk insgesamt mehrere hunderttausend Euro. Der verurteilte Mann agierte dabei als Vermittler zwischen den Logistikern und den Geldabholern.

Strafe wird in Polen abgesessen

Der Angeklagte legte im Prozess ein Geständnis ab. Er gab zu, einer Geldabholerin ein Mobiltelefon sowie einen gefälschten Arbeitsvertrag übergeben zu haben. Zudem leitete er die erbeuteten Geldbeträge an andere Betrüger weiter. Seine Haftstrafe wird der Mann in seinem Heimatland Polen absitzen. Dies war die feste Bedingung für seine Auslieferung nach Deutschland. Die bisherige Untersuchungshaft wird auf die Strafe angerechnet. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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