TRIER. Anlässlich der Grenzkontrollen nahm die Bundespolizei Trier am Sonntagmittag einen ausweislosen Moldauer auf der A64 fest. Der zuvor aus Luxemburg unerlaubt eingereiste Mann wurde mit Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Wiesbaden wegen Diebstahls gesucht.
Da er die gegen ihn verhängte Geldstrafe in Höhe von 1.350 Euro nicht bezahlen konnte, wurde er zur Verbüßung einer 45-tägigen Haftstrafe in die örtliche Justizvollzugsanstalt eingeliefert. Aufenthaltsbeendende Maßnahmen werden nach Verbüßung der Haftstrafe eingeleitet. (Quelle: Bundespolizeiinspektion Trier)













