Nach Tod auf Säubrennerkirmes: Juristisches Nachspiel für Eltern nach Vorfällen in Trierer Diskothek

2
Foto: Steil-TV

TRIER/WITTLICH – Das Landgericht Trier beschäftigt sich derzeit mit einer Schmerzensgeldklage über 20.000 Euro gegen die Eltern des im August 2023 auf der Wittlicher Säubrennekirmes getöteten Micha Ovsjannikov.

Hintergrund der Zivilklage ist eine Auseinandersetzung in dem Trierer Club „SecretClub“ vor etwa vier Jahren, bei der Micha Ovsjannikov in seiner Funktion als Sicherheitsdienstleiter einen Gast des Hauses verwiesen hatte. Der Kläger behauptet, dabei körperlich von Micha und seinen Mitarbeitern verprügelt und verletzt worden zu sein. Während ein entsprechendes Strafverfahren bereits mangels Beweisen eingestellt wurde, verfolgt der mutmaßlich Geschädigte seine Ansprüche nun auf zivilem Weg gegen die Eltern weiter.

Die Rolle der Rechtsnachfolge im Zivilprozess

Da die Eltern das Erbe ihres verstorbenen Sohnes nicht ausgeschlagen haben, sind sie laut Gesetz dessen Rechtsnachfolger und treten somit in laufende juristische Verpflichtungen ein. Familienanwalt Jürgen Hött bezeichnete die geforderte Summe als übertrieben und sieht wenig Aussicht auf Erfolg für die Gegenseite. Dennoch belastet das Verfahren die Familie erheblich, da sie parallel dazu weiterhin mit der Aufarbeitung des gewaltsamen Todes ihres Sohnes konfrontiert ist. Ein vom Gericht vorgeschlagener Vergleich wurde von der Klägerseite abgelehnt, sodass das Verfahren fortgesetzt wird.

2 Kommentare

  1. was ein abartiger Mensch – grunsätzlich ist ja festgestellt worden, dass es keine bzw einen Mangel an beweisen gibt. Dass man da jetzt noch anscheinend überzogene Summen verlangen will… kann mich nur wiederholen – was ein ekelhafter Charakter

    • Abartig und fies … das klingt für diese Kreatur schon schmeichelhaft.
      Zu Hause sitzen und überlegen wie er mit Nichtstun zu Kohle kommt?

      Widerwärtig ebenso, wie es immer wieder ein Leichtes ist, einen RECHTSANWALT für diese Masche zu finden.
      Geld frisst Hirn.

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

Die Redaktion behält sich vor, Lesermeinungen zu kürzen. Es besteht kein Anspruch auf die Veröffentlichung Ihrer zugesandten Meinungen. Klarname ist nicht erforderlich. Eine E-Mail-Adresse muss angegeben werden, wird aber nicht veröffentlicht.