RLP: Datengrundlage im Kampf gegen Gewalt soll einfacher werden

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Foto: dpa-Archiv

MAINZ – Häusliche Gewalt früher erkennen und nach Naturkatastrophen die wirtschaftlichen Risiken für Mieter und Vermieter fairer verteilen.

Diese beiden Vorlagen des rheinland-pfälzischen Justizministers Philipp Fernis (FDP) hat die Justizministerkonferenz angenommen. Keine Mehrheit fand in Leipzig ein Antrag zu beschleunigten Abschiebeverfahren, wie das Justizministerium in Mainz mitteilte.

Die Länder haben sich demnach für die Prüfung der Einführung einer Rechtsgrundlage ausgesprochen, auf deren Grundlage die Strafverfolgungsbehörden innerhalb fachübergreifender Arbeitsgruppen Informationen zu häuslicher Gewalt leichter austauschen können. In Hochrisikofällen könnten durch die gute Zusammenarbeit vieler verschiedener Stellen Gefährdungslagen oft früher erkannt und eingegriffen werden, argumentiert Fernis. Doch der dafür erforderliche Informationsaustausch zwischen diesen Stellen setze in vielen Fällen zu aufwendige datenschutzrechtliche Prüfungen voraus. Das soll sich jetzt ändern.

Fairer Ausgleich für Mieter und Vermieter nach Naturkatastrophen

Wenn nach einer Naturkatastrophe wie der Ahrflut vor gut vier Jahren eine Wohnung unbewohnbar wird, muss der Vermieter für den Ersatz, also eine andere Wohnung oder ein Hotelzimmer, finanziell aufkommen. In Ausnahmesituationen wie der Flutkatastrophe könne das zu einer unangemessenen Belastung des Vermieters führen. Das soll jetzt mit einer Erweiterung der entsprechenden Regelung im Bundesgesetzbuch abgemildert werden. 

Wohnungsdurchsuchung bei Asylverfahren

Nicht durchsetzen konnte sich Rheinland-Pfalz mit seinem Antrag, die Verwaltungsgerichte bei Wohnungsdurchsuchungen mit dem Ziel der Abschiebung zu entlasten. Anstelle einer ganzen Kammer solle der Einzelrichter über die Anordnung entscheiden, lautete Fernis` Vorschlag. In einigen Bundesländern seien nicht die Verwaltungsgerichte, sondern die Amtsgerichte zuständig. Und dort entscheiden bereits einzelne Richter darüber, ob eine Wohnung nach einem ausreisepflichtigen Flüchtling durchsucht werden darf.

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