TRIER. Weil er mit dem Kleinkraftrad auf dem Radweg unterwegs war, hatte ein 24-jähriger Fahrer eines Rollers die Aufmerksamkeit einer Streife der Polizeiinspektion Trier auf sich gezogen. Bei der anschließenden Kontrolle gegen 17.45 Uhr am gestrigen Montag im Bereich der Metternichstraße stellten die Beamten dann allerdings fest, dass das Befahren des Radweges nur den marginalsten in einer Reihe weiterer Verstöße darstellte.
Die Überprüfung des angebrachten Versicherungskennzeichen ergab, dass dieses auf ein anderes Kleinkraftrad ausgegeben worden war und der Roller somit ohne den nötigen Versicherungsschutz unterwegs war. Zudem bestand für das Fahrzeug selbst eine Fahndung, da es mutmaßlich aus einem Diebstahl stammte und wurde vor Ort noch beschlagnahmt. Hinweisen zufolge konnte es außerdem schneller als die erlaubten 45 km/h fahren.
Doch damit noch nicht genug. Der Fahrer war überhaupt nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis und gegen ihn hatte das Gericht in anderer Sache einen Haftbefehl erlassen. Gegen die Zahlung einer Geldstrafe kam der 24-Jährige einer Verhaftung zuvor; er wird sich nun jedoch für die nicht ganz legale Fahrt verantworten müssen. (Quelle: Polizeidirektion Trier)
In Hetzerath fährt man mit Kleinkind/Erwachsener oder zu zweit auf einem E-Roller, ganz ohne Schutzausrüstung, und teils auf Gehwegen.