
Trier-Land/Trier. Ein außergewöhnlicher Prozess vor dem Schöffengericht Trier ist zu Ende gegangen: Ein 69-jähriger ehemaliger Waffenhändler aus der Verbandsgemeinde Trier-Land ist wegen unerlaubten Waffenbesitzes zu sieben Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Im Zentrum des Verfahrens standen mehr als 800 Gewehre, Pistolen, Revolver und Waffenteile, die bereits 2019 von Behörden sichergestellt worden waren. Das berichtete der Trierische Volksfreund.
Waffenlager mit über 800 Stücken entdeckt
Die Kreisverwaltung Trier-Saarburg hatte die enorme Zahl an Waffen, dazu Munition und Sprengmittel, im Jahr 2019 bei Durchsuchungen beschlagnahmt. Hintergrund: Ende 2018 hatte das Oberverwaltungsgericht Koblenz dem Mann die Genehmigungen entzogen – wegen angeblicher Nähe zur sogenannten Reichsbürgerszene. Diese Verbindung bestritt der Angeklagte jedoch stets.
Ein Teil des Arsenals war in Tresoren bei einem Geschäftspartner im Saarland gelagert worden und dort von Ermittlern gefunden worden. Monate waren die Behörden mit der Sichtung beschäftigt – der Fund hatte selbst erfahrene Beamte überrascht.
Ein Prozess mit vielen Wendungen
Ursprünglich hatte das Verwaltungsgericht Trier die erste Anklageschrift nicht zugelassen. Erst 2024 kam es zu einer neuen Anklage – und nun zum Urteil. Während der Verhandlungen sprach der Angeklagte mehrfach von jahrzehntelangen Schikanen durch Behörden und äußerte abenteuerliche Theorien. Ein psychiatrischer Gutachter attestierte ihm Wahnvorstellungen, erklärte ihn aber dennoch für schuldfähig.
Die Staatsanwaltschaft sah den illegalen Waffenbesitz als erwiesen an und forderte sieben Monate Haft auf Bewährung – eine Strafe, der sich das Gericht anschloss.
Was passiert mit den Waffen?
Spannend ist, was nun mit den beschlagnahmten Waffen passiert: Anders als von der Staatsanwaltschaft gefordert, ordnete das Gericht keine endgültige Einziehung an. Stattdessen sollen die Waffen und Waffenteile durch die Kreisverwaltung verkauft werden. Der Erlös – nach Abzug der Kosten – soll an den Ex-Waffenhändler ausgezahlt werden.
Damit sei der Angeklagte „glimpflich davongekommen“, erklärte der Vorsitzende Richter laut Trierischem Volksfreund bei der Urteilsverkündung.
Urteil noch nicht rechtskräftig
Sowohl Verteidigung als auch Staatsanwaltschaft zeigten sich mit dem Ergebnis unzufrieden. Es ist daher möglich, dass der Fall bald erneut vor dem Landgericht verhandelt wird.