TRIER. Am 18. August 2025 beginnt vor dem Amtsgericht Trier ein Strafprozess wegen gefährlicher Körperverletzung sowie Körperverletzung in vier Fällen, in zwei Fällen in Tateinheit mit Nötigung und in einem weitern Fall in Tateinheit mit Vergewaltigung und Freiheitsberaubung.
Die Staatsanwaltschaft Trier legt dem 25-jährigen, nicht vorbestraften Angeklagten aus Schweich zur Last, in insgesamt fünf Fällen seine Lebensgefährtin verletzt zu haben, wobei er in einem Fall ein gefährliches Werkzeug hierzu verwendet haben soll. In einem weiteren dieser Fälle habe er sie eingesperrt und vergewaltigt.
Im August 2024 soll der Angeklagte die Geschädigte im Schlafzimmer ihrer Wohnung mit den Fäusten auf Arme und Beine geschlagen sowie ihr gegen den Kopf getreten und einen Plastik-Stuhl auf sie geworfen haben.
An einem weiteren Tag im August 2024 habe er sie erneut im Schlafzimmer geschlagen. Im Dezember 2024 habe der Angeklagte Alkohol getrunken und laute Musik gehört. Als die Geschädigte ihn aufgefordert habe, die Musik leiser zu stellen, habe er ihr gedroht, sie zu schlagen, wenn sie die Musik ausstelle. Als die Geschädigte dennoch die Musik ausgestellt habe, soll der Angeklagte sie mit den Fäusten geschlagen haben.
Im März 2025 habe der Angeklagte die Zeugin, nachdem sie den Geschlechtsverkehr mit ihm abgelehnt hatte, am Hals gepackt und auf den Boden gedrückt, wo er ihren Kopf mit dem Fuß fixiert haben soll. Später sei er der Geschädigten in das Badezimmer gefolgt, habe die Badezimmertür verschlossen und die Zeugin zu Boden gedrückt, wobei er gegen deren Willen mit ihr den Geschlechtsverkehr vollzogen haben soll.
Der Angeklagte befindet sich in Untersuchungshaft. (Quelle: Amtsgericht Trier)