LUDWIGSHAFEN – Der AfD-Politiker Joachim Paul wehrt sich juristisch gegen seinen Ausschluss von der Oberbürgermeisterwahl in Ludwigshafen.
Der Wahlausschuss hatte mit Mehrheit beschlossen, Paul wegen Zweifeln an der Verfassungstreue nicht als Kandidaten zuzulassen.
Der rheinland-pfälzische Landesverband der AfD teilte mit, ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung sei beim Verwaltungsgericht Neustadt/Weinstraße gestellt worden. In der zweitgrößten Stadt von Rheinland-Pfalz wird am 21. September ein neues Stadtoberhaupt gewählt.
Städtetag: Nicht-Zulassung bedarf sorgfältiger Einzelfallprüfung
Der Entscheidung des Ausschusses war ein von der Stadt angefragtes Schreiben aus dem Innenministerium in Mainz vorausgegangen, in dem öffentliche Aussagen Pauls zusammengetragen worden waren.
Ein solches Vorgehen ist nicht unüblich, wie die geschäftsführende Direktorin des Städtetages Rheinland-Pfalz, Lisa Diener, erklärte. Nach der Gemeindeordnung und zugehöriger Verwaltungsvorschrift obliege es einem Wahlausschuss, die Wählbarkeit von Bewerberinnen und Bewerbern zu prüfen und zu entscheiden.
«Dies schließt ausdrücklich die Prüfung ein, ob die betreffende Person die Gewähr bietet, jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten», sagte Diener der dpa.