Radfahrer in Föhren zu Sturz gebracht: Polizei sucht den Drängler!

1
Foto: dpa / Symbolbild

FÖHREN/NAURATH. Am Donnerstag, dem 19. Juni 2025, ereignete sich gegen 12:50 Uhr auf der Kreisstraße 38 zwischen Föhren und Naurath ein Verkehrsunfall, bei dem ein Fahrradfahrer leicht verletzt wurde.

Der Vorfall ereignete sich während eines Überholvorgangs durch einen bislang unbekannten PKW, der anschließend flüchtete.

Unfallhergang und Verletzungen

Der geschädigte Fahrradfahrer war zum Unfallzeitpunkt auf der K38 in Fahrtrichtung Naurath unterwegs. Nach ersten Ermittlungen der Polizeiinspektion Schweich wurde er von einem überholenden Fahrzeug von der Fahrbahn gedrängt. Infolge dieses Manövers stürzte der Radfahrer neben der Fahrbahn und zog sich dabei leichte Verletzungen zu. Er wurde umgehend zur weiteren ärztlichen Untersuchung in ein nahegelegenes Krankenhaus gebracht.

Die Polizei hat die Ermittlungen zum genauen Unfallhergang und zur Identität des flüchtigen Fahrzeugs aufgenommen. Da der Verursacher die Unfallstelle unerlaubt verlassen hat, werden dringend Zeugen gesucht, die den Vorfall beobachtet haben oder sachdienliche Hinweise zu dem unbekannten PKW geben können. Personen, die Informationen bereitstellen können, werden gebeten, sich telefonisch unter der Rufnummer 06502/9157-0 mit der Polizeiinspektion Schweich in Verbindung zu setzen.

Vorheriger ArtikelTrier: Defekte Gegenstände wieder fit machen – Repair Café im Juni
Nächster ArtikelMotorradfahrer kommt von Straße ab und stirbt

1 Kommentar

  1. Der PKW Fahrer hat wahrscheinlich noch nichts von Sicherheitsabstand gehört. Mir wurde auch von entgegenkommenden Transporter der Aussenspiegel vom PKW touchiert. Hab zwar gewendet, dem zu folgen, aber der war scheinbar Ortseingang Hetzerath verschwunden.
    Heute auf der L141 zwischen Schweich und Bekonder Kreisel waren zwei Radrennfahrer unterwegs, obwohl parallel ein Radweg läuft.

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

Die Redaktion behält sich vor, Lesermeinungen zu kürzen. Es besteht kein Anspruch auf die Veröffentlichung Ihrer zugesandten Meinungen. Klarname ist nicht erforderlich. Eine E-Mail-Adresse muss angegeben werden, wird aber nicht veröffentlicht.