Trier: Mit Schlagstock auf Flüchtenden eingeprügelt – Prozess gegen Bundespolizisten

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Foto: Fredrik von Erichsen / dpa

TRIER. Am 6. Februar 2025 beginnt vor der 1. Großen Strafkammer des Landgerichts Trier unter dem Vorsitz von Richter Dr. Armin Hardt ein Strafprozess wegen Körperverletzung im Amt.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem 39-jährigen Angeklagten vor, am 9. September 2019 in Prüm im Rahmen seiner Tätigkeit als Bundespolizist als Amtsträger während der Ausübung seines Dienstes mittels einer Waffe und mittels eines gefährlichen Werkzeugs eine Körperverletzung begangen zu haben. Am Tattag beabsichtigte der Angeklagte, zusammen mit Kollegen in der Nähe der deutsch-belgischen Grenze eine Fahrzeugkontrolle durchzuführen.

Der Fahrer des zu kontrollierenden Fahrzeugs missachtete jedoch die Signale der Polizeibeamten und entzog sich der Kontrolle durch Flucht. Die Polizeibeamten nahmen mit zwei Fahrzeugen die Verfolgung auf, bei der es zu hohen Geschwindigkeiten und mehreren gefährlichen Fahrmanövern des flüchtenden Fahrzeugs kam.

Die Verfolgung führte bis in das Stadtgebiet von Prüm, wo das flüchtende Fahrzeug beim Einfahren in einen Kreisverkehr ins Schleudern geriet und sich quer stellte, woraufhin das Polizeifahrzeug, in dem sich der Angeklagte als Beifahrer und ein Kollege als Fahrer befanden, mit dem Fluchtfahrzeug kollidierte. Der Angeklagte und sein Kollege erlitten hierbei Verletzungen.

Bei der sich anschließenden Festnahme des Fahrers des flüchtenden Fahrzeugs soll der Angeklagte ohne rechtfertigende oder entschuldigende Gründe auf diesen mit einem Schlagstock eingeschlagen und auf ihn eingetreten haben, wodurch der Geschädigte multiple Prellungen erlitten haben soll. Zum Zeitpunkt der Vornahme der Schläge und Tritte soll der Geschädigte, der auf dem Boden liegend vom Kollegen des Angeklagten gefesselt wurde, keinen bzw. allenfalls Widerstand niederschwelliger Natur geleistet haben.

Der Angeklagte ist bislang strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten. (Quelle: Landgericht Trier)

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