TRIER/MAINZ. Das Integrationsministerium und die Stadt Trier haben eine Vereinbarung zur Stärkung der Zentralstelle für Rückführungsfragen (ZRF) in Trier getroffen. Um die Effektivität des Rückführungsvollzugs im Land weiter zu erhöhen und die kommunalen Ausländerbehörden zu entlasten, wird seitens des Integrationsministeriums geprüft, den Rückführungsvollzug stärker zu zentralisieren.
„Die Zentralstelle für Rückführungsfragen hat sich zu einer tragenden Säule der Rückführungsarbeit im Land entwickelt. Ohne sie wären effektive Rückführungen in Rheinland-Pfalz nicht möglich. Sie verfügt über bundesweit anerkannte Expertise im Bereich der Passersatzpapierbeschaffung und der Identifizierung ausreisepflichtiger Personen. Mit dieser Expertise unterstützt sie die kommunalen Ausländerbehörden ebenso wie mit der Organisation von Linien- und Charterflügen. Wir stellen fest, dass die Organisation und Durchführung von Rückführungen zunehmend komplexer werden. Deshalb ist es sinnvoll, die Zentralstelle für Rückführungsfragen weiter zu stärken. Damit entlasten wir die Kommunen ganz konkret, die über die Organisation von Rückführungen hinaus für alle weiteren ausländerrechtlichen Aufgaben zuständig sind. Ich danke der Stadt Trier für die Unterstützung, die sie seit Jahren leistet, um die Arbeit der ZRF zu unterstützen. Von dieser Arbeit profitieren alle Kommune im Land“, sagte Integrationsministerin Katharina Binz.
Das Land prüft, die Zentralstelle für Rückführungsfragen perspektivisch in die Verantwortung des Landes zu überführen. In einem ersten Schritt wird die ZRF aus der Verwaltung der Stadt Trier herausgelöst und in eine eigene Organisationseinheit überführt. Diese wird von der Stadt Trier weiterbetrieben, die Personal- und Sachkosten werden wie bisher vom Land übernommen. Die Stadt Trier stellt die personelle Ausstattung der ZRF sicher, das Land übernimmt die inhaltliche, politische und fachaufsichtliche Verantwortung für die Arbeit der ZRF.
„Mit der klaren Definition von Zuständigkeiten schaffen wir ein Mehr an Rechtssicherheit – insbesondere für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ZRF. Die Aufgaben der ZRF sind geprägt von hoher Verantwortung, welche die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter jeden Tag verlässlich und mit größter Sorgfalt wahrnehmen. Dabei handeln sie im Auftrag des Landes für alle rheinland-pfälzischen Kommunen und die Neustrukturierung soll dieser fachlichen und inhaltlichen Autonomie der ZRF innerhalb der Stadtverwaltung gerecht werden und sie innerhalb der Organisation auch entsprechend abbilden“, erklärt Wolfram Leibe, Oberbürgermeister der Stadt Trier.
Die „Zentralstelle für Rückführungsfragen Rheinland-Pfalz“ (ZRF) wurde 1994 im Einvernehmen zwischen dem seinerzeit für das Ausländerwesen zuständigen Ministerium des Innern und der Stadt Trier eingerichtet. (Quelle: Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration Rheinland-Pfalz)