Sohn „ermordet“ eigenen Vater: 32-Jähriger schuldunfähig

Ein Mann wird von seinem Sohn getötet - im anschließenden Mordprozess stellt sich aber heraus: Der 32-Jährige war schuldunfähig.

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Polizeiabsperrung mit Flatterband
Ein Einsatzort der Polizei ist mit Flatterband abgesperrt. Foto: Sebastian Kahnert/dpa/Symbolbild

FRANKENTHAL. Im Prozess um den Tod eines Mannes in Böhl-Iggelheim hat das Landgericht Frankenthal die Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet.

Das teilte ein Justizsprecher in der pfälzischen Stadt mit. Dem Beschuldigten war vorgeworfen worden, seinen Vater im April heimtückisch getötet zu haben. Der Tatbestand des Totschlags sei zwar erfüllt, hieß es, allerdings sei der Mann schuldunfähig gewesen, weil er zum Tatzeitpunkt «akut psychotisch» gewesen sei.

Einen Mord habe die Kammer nicht als verwirklicht angesehen, «da es dem Beschuldigten wahnbedingt am für die Heimtücke erforderlichen Ausnutzungsbewusstsein gefehlt» habe. Es sei zu befürchten, dass der Beschuldigte wieder tätlich werde und andere verletze oder töte, hieß es. Die Verteidigung hatte keinen konkreten Antrag gestellt. Die Staatsanwaltschaft hatte die Unterbringung beantragt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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