Tödliches Ehe-Drama in Trier: Mann gesteht schreckliche Tat an seiner Frau (52)

1
Foto: Marc Tirl / dpa-Archiv

TRIER.  Ein 48-jähriger Mann hat am Donnerstag, dem 5. Dezember 2024, bei der Kriminaldirektion Trier gestanden, seine 52-jährige Ehefrau getötet zu haben. Die Leiche der Frau wurde daraufhin in der gemeinsamen Wohnung im Stadtgebiet entdeckt. Dies teilte die Trierer Staatsanwaltschaft am Montag mit.

Der Mann suchte demnach freiwillig den Kriminaldauerdienst auf und berichtete, seine Frau vor einigen Wochen getötet zu haben. Wie er behauptet, soll die Tat auf Verlangen seiner Ehefrau geschehen sein, die aus dem Leben habe scheiden wollen. Die Polizei nahm ihn noch vor Ort fest und durchsuchte unverzüglich die Wohnung – dort fanden die Ermittler tatsächlich den Leichnam der Frau.

Ermittlungen und Haftbefehl

Am Freitag, dem 6. Dezember, wurde der Leichnam in der Universitätsklinik Mainz obduziert. Dabei stellten die Rechtsmediziner eine Stichverletzung im Oberkörper fest, die zum Tod geführt haben soll. Die Staatsanwaltschaft Trier wertet die bisherigen Erkenntnisse als Tatverdacht auf Totschlag. Das Amtsgericht Trier erließ daraufhin Haftbefehl gegen den Beschuldigten. Der Mann sitzt nun in Untersuchungshaft.

Die Hintergründe bleiben unklar

Die genauen Umstände und Motive der Tat sind noch Gegenstand der laufenden Ermittlungen. Ob es sich tatsächlich um einen Sterbewunsch der Ehefrau handelte oder andere Hintergründe vorliegen, ist derzeit unklar. Die Kriminaldirektion Trier arbeitet mit Hochdruck daran, die Geschehnisse zu rekonstruieren.

(Quelle: Staatsanwaltschaft Trier)

Vorheriger ArtikelSchifffahrt gestoppt: Unfall zeigt dramatische Schwächen der Moselschleusen
Nächster ArtikelSohn „ermordet“ eigenen Vater: 32-Jähriger schuldunfähig

1 Kommentar

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

Die Redaktion behält sich vor, Lesermeinungen zu kürzen. Es besteht kein Anspruch auf die Veröffentlichung Ihrer zugesandten Meinungen. Klarname ist nicht erforderlich. Eine E-Mail-Adresse muss angegeben werden, wird aber nicht veröffentlicht.