WITTLICH. Nach dem Freispruch eines US-Soldaten durch ein US-Militärgericht auf der Airbase Spangdahlem fordern die Angehörigen des Opfers, dass der Prozess neu aufgerollt wird. Dem Soldaten wurde vorgeworfen, auf der Wittlicher Säubrennerkirmes im vergangenen Jahr einen 28-Jährigen Wittlicher mit einem Messer getötet zu haben.
Laut einem Bericht des Tierischen Volksfreunds besteht nach Expertenmeinung in der Sache die Möglichkeit, eine Zivilklage in den USA anzustrengen und so Schadensersatz sowie Schmerzensgeld in Millionenhöhe einzufordern. Ein zuvor vom Angeklagten abgelegtes Geständnis hatte die Richterin nicht zugelassen, weil es angeblich unter Zwang zustande gekommen war und der Beschuldige über den Tod des Opfers nicht informiert war. Die Staatsanwaltschaft Trier bestreitet diese Darstellung.
Da deutsches Recht, amerikanisches Recht und das NATO-Truppenstatut berührt sind, ist die Frage nach Möglichkeit und Aussicht einer Zivilklage schwierig. Das rheinland-pfälzische Justizministerium erklärte gegenüber den Volksfreund jedoch, eine Zivilklage vor einem deutschen Gericht sei grundsätzlich unabhängig vom Ausgang eines Strafprozesses möglich. Gemäß NATO-Truppenstatut könne der Entsendestaat des Soldaten – also die USA – den Hinterbliebenen auch eine freiwillige Abfindung zahlen, was aber nicht wahrscheinlich erscheint.
Der an der Universität Trier lehrende Experte für US-Recht Lawrence Siry hält es laut dem Bericht grundsätzlich für möglich, dass ein US-Gericht sich in dem Fall für zuständig erklärt und eine Zivilklage annehme. Das Gericht würde zuvor „den Zusammenhang zwischen dem Vorfall und dem Gerichtsstand prüfen“. Dies könne z.B. gegeben sein, wenn Täter oder Opfer ihren Wohnsitz in dem jeweiligen Gerichtsbezirk haben. Komme es zum Prozess, seinen in den USA sehr hohe Schadensersatzforderungen möglich.
Vor einem deutschen Gericht sei hingegen allenfalls mit etwa 10.000 Euro Schadensersatz zu rechnen, so ein weiterer Experte. Zudem könnten Beerdigungs- und etwaige Behandlungskosten, die nicht von der Krankenkasse übernommen werden, geltend gemacht werden.
Die Familie des Opfers hat über eine mögliche Zivilklage noch nicht entschieden. Sie fordert weiterhin, dass der Strafprozess neu aufgerollt wird. (Quelle: Trierischer Volksfreund)