TRIER. Die Bundespolizei hat aktuell die Zahlen zu den seit Mitte September 2024 durchgeführten dauerhaften Grenzkontrollen an den Abschnitten zu Luxemburg und Belgien für den Monat Oktober veröffentlicht.
Grenzkontrollen sind im Schengen-Raum eigentlich nicht vorgesehen. Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) begründete die Anordnung stationärer Kontrollen an allen Landgrenzen ab Mitte September mit irregulärer Migration sowie dem Schutz vor islamistischen Terroristen und grenzüberschreitender Kriminalität. Von der Ausweitung betroffen waren die Grenzen zu Dänemark, den Niederlanden, Belgien und Luxemburg.
Grenzabschnitt zu Luxemburg
- Unerlaubte Einreisen (inkl. Versuche): 135
- Zurückweisungen: 80
Grenzabschnitt zu Belgien
- Unerlaubte Einreisen (inkl. Versuche): 19
- Zurückweisungen: 12
Von einer unerlaubten Einreise spricht die Polizei, wenn ein Ausländer ohne einen gültigen Aufenthaltstitel die Grenze überqueren will.
Zurückweisungen sind vor allem dann möglich, wenn jemand kein Asylbegehren äußert oder wenn für den Betroffenen eine temporäre Wiedereinreisesperre gilt. Das ist etwa der Fall, wenn jemand zuvor abgeschoben wurde, oder bei Menschen, die aus sogenannten sicheren Herkunftsländern kommen, wenn ihr Asylantrag zuvor bereits als «offensichtlich unbegründet» abgelehnt wurde.
Bringt alles nichts, wenn die Bundesregierung weiterhin Afghanen mit Flugzeug einfliegen lässt.