Tödlicher Messerangriff und Attacke mit Mistgabel: Urteil für blutige Gewalttat erwartet

Ein tödlicher Messerangriff, später eine Attacke mit einer Mistgabel. Am Landgericht Mainz soll das Urteil für eine Gewalttat in Bingen vom Oktober 2023 gefällt werden.

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Polizeiabsperrband; Symbolbild; dpa

MAINZ/BINGEN. Rund elf Monate nach einer tödlichen Messerattacke in Bingen-Büdesheim wird vor dem Landgericht Mainz am Donnerstag (14.30 Uhr) das Urteil gegen einen angeklagten heute 32 Jahre alten Mann erwartet.

Er soll im Oktober vergangenen Jahres einen Mann mit einem Messer umgebracht haben, auch weitere Kontrahenten wurden verletzt. Vorgeworfen werden dem Syrer Totschlag, versuchter Totschlag sowie gefährliche Körperverletzung.  

Der Mann soll vor der Tat mit einem Nachbarn in Streit geraten sein, der ihn laut Anklage gemaßregelt haben soll. Am Tag der Tat in Bingen-Büdesheim sei der Nachbar mit zwei Bekannten mit einem Pritschenwagen auf dem Heimweg gewesen. Als sie den Angeklagten erblickten, habe ein 26-Jähriger den 32-Jährigen zur Rede gestellt. Dieser soll dann mit einem Messer auf sein Gegenüber losgegangen und 17 Mal zugestochen haben, der Mann starb auf einem Feldweg. 

Ein anderer Mann erlitt ebenfalls Stiche und schwere Verletzungen, bevor er in den Wagen springen und mit dem Fahrer zunächst flüchten konnte. Die beiden fuhren in einen Hof. Kurz darauf erschien der Angeklagte laut Anklage dort erneut und griff an, unter anderem mit einer Mistgabel. Ein weiterer Nachbar habe dem Angreifer schließlich das Messer abnehmen können.

In dem Verfahren, das Anfang Juni gestartet war, hatte die Staatsanwaltschaft eine Haftstrafe von 13 Jahren und vier Monaten gefordert. Der Verteidiger hatte sich für acht Jahre und vier Monate ausgesprochen und berichtet, sein Mandant habe Angst vor den Nachbarn gehabt.

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1 Kommentar

  1. wie Bitte?
    13 Jahre?

    Auf nem Feldweg völlig normal ein Messer dabeizuhaben. Denen in den Hof folgen und mit einer Mistgabel angreifen.
    Logisch, wenn ich Angst vor jemandem habe verfolge ich ihn natürlich auf sein Grundstück, nachdem ich zuvor bestialisch jemanden ermordet habe.

    Also das ist wirklich unfassbar. Lebenslänglich mit Sicherungsverwahrung ist das einzige was in Betracht kommt.

    Sollte dieses Individuum jemals wieder freikommen, dann nur auf direktem Wege zum Flughafen. Solche Leute brauchen wir hier nicht. Kann ja in seiner Heimat kämpfen, aber da muss man ja mit Gegenwehr rechnen.

    unglaublich einfach nur

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