Amokfahrt als Dienstunfall? Trierer Feuerwehrmann klagt – So entschied das Gericht

0
Kranzniederlegung am Gedenkstein auf dem Porta-Nigra-Platz in Trier am 1. Dezember 2022, dem zweiten Jahrestag der Amok-Fahrt; Foto: lokalo.de (se)

TRIER. Ein Feuerwehrmann der Trierer Berufsfeuerwehr, der bei der Amokfahrt im Jahr 2020 im Einsatz war, hat vergeblich versucht, diesen Einsatz wegen psychischer Probleme als Dienstunfall anerkennen zu lassen. Laut dem Verwaltungsgericht Trier war der Feuerwehrmann zusammen mit einem Kollegen vor Ort, um unter Schock stehende Opfer zu betreuen.

Nachdem sie jedoch niemanden fanden, der behandlungsbedürftig war, wurde der Einsatz beendet. Ein Monat nach der Amokfahrt meldete der Feuerwehrmann das Ereignis als Dienstunfall. Mitte 2023 beantragte er offiziell, den Einsatz als solchen anzuerkennen. Die Stadt Trier lehnte dies ab, da der Feuerwehrmann bereits vor der Amokfahrt unter psychischen Problemen litt.

Nachdem ein Widerspruchsverfahren erfolglos blieb, reichte der Feuerwehrmann Anfang 2024 Klage ein. Das Gericht wies die Klage jedoch ab und begründete seine Entscheidung damit, dass die Amokfahrt zwar eine belastende Erfahrung war, aber nicht als Ursache für die psychischen Probleme angesehen werden kann. Die Amokfahrt sei lediglich der Auslöser gewesen, da schon vorher eine psychische Belastung bestand. (Quelle: SWR)

Vorheriger ArtikelScharfe Kritik: Lässt die grüne Bürgermeisterin Elvira Garbes die Trierer Schulen im Regen stehen?
Nächster ArtikelTrier: 89-jährige Hauseigentümerin überrascht Einbrecher – Täter haut ab

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

Die Redaktion behält sich vor, Lesermeinungen zu kürzen. Es besteht kein Anspruch auf die Veröffentlichung Ihrer zugesandten Meinungen. Klarname ist nicht erforderlich. Eine E-Mail-Adresse muss angegeben werden, wird aber nicht veröffentlicht.