TRIER. Ein Feuerwehrmann der Trierer Berufsfeuerwehr, der bei der Amokfahrt im Jahr 2020 im Einsatz war, hat vergeblich versucht, diesen Einsatz wegen psychischer Probleme als Dienstunfall anerkennen zu lassen. Laut dem Verwaltungsgericht Trier war der Feuerwehrmann zusammen mit einem Kollegen vor Ort, um unter Schock stehende Opfer zu betreuen.
Nachdem sie jedoch niemanden fanden, der behandlungsbedürftig war, wurde der Einsatz beendet. Ein Monat nach der Amokfahrt meldete der Feuerwehrmann das Ereignis als Dienstunfall. Mitte 2023 beantragte er offiziell, den Einsatz als solchen anzuerkennen. Die Stadt Trier lehnte dies ab, da der Feuerwehrmann bereits vor der Amokfahrt unter psychischen Problemen litt.
Nachdem ein Widerspruchsverfahren erfolglos blieb, reichte der Feuerwehrmann Anfang 2024 Klage ein. Das Gericht wies die Klage jedoch ab und begründete seine Entscheidung damit, dass die Amokfahrt zwar eine belastende Erfahrung war, aber nicht als Ursache für die psychischen Probleme angesehen werden kann. Die Amokfahrt sei lediglich der Auslöser gewesen, da schon vorher eine psychische Belastung bestand. (Quelle: SWR)