Gewalt gegen Rettungskräfte: 31-Jähriger attackiert Sanitäter

0
Ein Rettungswagen ist mit Blaulicht im Einsatz. Foto: Jens Büttner/dpa/Symbolbild

KAISERSLAUTERN. Am Sonntagabend, 18. Februar, meldete die Rettungsleitstelle bei der Polizei Westpfalz, dass eingesetzte Sanitäter polizeiliche Unterstützung im östlichen Stadtgebiet von Kaiserslautern benötigen.

Der Grund: Ein 31-Jähriger befand sich in einem psychischen Ausnahmezustand und griff die Rettungskräfte an. Als die Polizeistreife vor Ort ankam, konnten die Beamten schon im Treppenhaus des Mehrfamilienhauses lautes Geschrei wahrnehmen.

In der gemeldeten Wohnung, trafen sie auf die Rettungskräfte sowie den 31-Jährigen, der auf dem Boden lag. Nach ersten Ermittlungen hatte der Mann diverse Betäubungsmittel konsumiert, in seinem Zustand angefangen, sich selbst zu verletzten, und letztlich selbst den Notruf gewählt, um Hilfe zu bekommen.

Als die Sanitäter bei ihm eintrafen, attackierte er diese zuerst körperlich und anschließend mit einem spitzen Gegenstand. Noch vor dem Eintreffen der Polizei konnten die Rettungskräfte den Angreifer entwaffnen.

Verletzt wurde zum Glück niemand. Die Streife musste den Mann allerdings fesseln, nachdem er auch gegenüber den Beamten erheblichen Widerstand leistete.

Wegen der Verletzungen, die sich der 31-Jährige selbst zugefügt hatte, wurde schließlich noch ein Notarzt hinzugezogen und der Mann anschließend in eine Fachklinik gebracht. Auf ihn kommt nun ein Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetzt sowie Widerstands gegen Rettungskräfte und Polizeibeamte zu. Die Ermittlungen dauern an.

Vorheriger ArtikelRheinland-Pfalz wirbt in Kinospots für den Arbeitsplatz Kita
Nächster ArtikelRLP: Ampel will erleichterte Auftragsvergabe für Bauprojekte verlängern

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

Die Redaktion behält sich vor, Lesermeinungen zu kürzen. Es besteht kein Anspruch auf die Veröffentlichung Ihrer zugesandten Meinungen. Klarname ist nicht erforderlich. Eine E-Mail-Adresse muss angegeben werden, wird aber nicht veröffentlicht.