Besserer Schutz gegen sexuelle Gewalt: Saarland bekommt ein Kinderschutzgesetz

0
Ein Mädchen wird von seiner Mutter in den Arm genommen und getröstet. Foto: Annette Riedl/dpa/Symbolbild

SAARBRÜCKEN. Mit einem Kinderschutzgesetz will das Saarland Kinder besser gegen sexuelle Gewalt, Missbrauch und Vernachlässigung schützen. Das erste derartige Gesetz des Landes soll die Rechte von Kindern und Jugendlichen stärken. Es wurde am Mittwoch bei Enthaltung der AfD einstimmig beschlossen.

«Wahrscheinlich werden wir nicht alles verhindern können», sagte Sozialminister Magnus Jung (SPD). Das Gesetz wolle aber dafür sorgen, dass Missbrauch weniger häufig vorkomme und früher geholfen werden könne.

Mit dem Gesetz wird das Amt eines unabhängigen Kinderschutzbeauftragten festgeschrieben. Kindertageseinrichtungen und Schulen müssen künftig Schutzkonzepte erstellen. Dafür wird es Rahmenvorgaben vom Bildungsministerium gegeben. Beim Ministerium soll auch eine «Ansprech- und Beschwerdestelle sexualisierte Gewalt in Schulen» als «niedrigschwellige Anlaufstelle» eingerichtet werden. «Wir weiten den Kinderschutz aus, betten ihn gesellschaftlich ein und stärken ihn damit nachhaltig», sagte Bildungsministerin Christine Streichert-Clivot (SPD).

Das Gesetz erlaubt auch einen «interkollegialen Austausch» von Ärztinnen und Ärzten, falls diese bei der Behandlung eines Kindes den Verdacht einer Kindeswohlgefährdung haben. Auch ohne Entbindung von der Schweigepflicht können sie sich mit anderen Kollegen über den Fall beraten.

«Endlich bekommt das Saarland ein eigenes Kinderschutzgesetz», sagte der Abgeordnete Alwin Theobald (CDU). Er lobte, dass die Regierung insbesondere beim «interkollegialen Austausch» auf Forderungen der Opposition eingegangen sei. Im Saarland seien 2022 rund 238 Fälle von sexuellem Missbrauch erfasst worden. Davon betrafen 116 Fälle den Missbrauch von Kindern unter 14 Jahren. (Quelle: dpa)

Vorheriger ArtikelSpartipps für den Urlaub
Nächster ArtikelTrier: Kupferkabel und Bauzubehör auf Baustelle in Mariahof geklaut

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

Die Redaktion behält sich vor, Lesermeinungen zu kürzen. Es besteht kein Anspruch auf die Veröffentlichung Ihrer zugesandten Meinungen. Klarname ist nicht erforderlich. Eine E-Mail-Adresse muss angegeben werden, wird aber nicht veröffentlicht.