TRIER. Am kommenden Donnerstag müssen sich vor dem Schöffengericht des Amtsgerichtes Trier zwei Angeklagte verantworten. Der Vorwurf: Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge mit gefährlichen Gegenständen (1. Angeklagter) sowie Beihilfe hierzu (2. Angeklagter). Die Einfuhr soll von Luxemburg nach Deutschland geschehen sein.
Die Staatsanwaltschaft Trier legt den beiden zum Tatzeitpunkt jeweils 22-jährigen Angeklagten, wovon einer bereits mehrfach und einschlägig vorbestraft sei, aus Luxemburg zur Last, im Februar 2022 insgesamt rund 93 Gramm Haschisch mit einem Fahrzeug von Luxemburg nach Deutschland eingeführt zu haben (1. Angeklagter), bzw. Beihilfe zu der Tat geleistet zu haben (2. Angeklagter).
Der eine Angeklagte soll dabei, laut Anklageschrift, das Haschisch in Form von zwei Platten in seiner Unterhose
aufbewahrt haben und ein Pfefferspray sowie einen Schlagring mit sich geführt haben. Dem anderen Angeklagten, der das Fahrzeug gefahren hat, soll bekannt gewesen sein, dass sein Beifahrer eine größere Menge Haschisch mit sich geführt haben soll.
Das Rauschgift soll im Rahmen einer Verkehrskontrolle am Ortseingang von Trier bei den Angeklagten gefunden worden sein.
(Quelle: Amtsgericht Trier)
Jetzt weiß ich auch, warum die Platten immer
braun sind und stinken…,alles klar.