KOBLENZ. Ein intimes Video einer 13-jährigen Schülerin kann einer Lehrerin im Westerwald jetzt zum Verhängnis werden.
Was war passiert? An einer Schule im Westerwald kursierte ein intimes Video einer 13-jährigen Schülerin, dass das Mädchen für ihren Freund erstellt hatte und weiterverschickt und geteilt wurde.
Um den Fall zu beurteilen und die Eltern des Mädchen zu informieren, ließ sich die Lehrerin das Video ebenfalls auf ihr Smartphone schicken.
Nun wurde sie von der Staatsanwaltschaft Koblenz wegen Beschaffens und Besitz von kinderpornographischen Materials angeklagt. Ihr drohen laut Gesetz nun mindestens eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und auch ihr Beruf als Lehrerin ist in Gefahr, weil sie bei einer Verurteilung ihren Beamtenstatus verlieren würde.
Wie die Staatsanwaltschaft Koblenz mitteilt, lässt das Gesetz, das bereits den Besitz von kinderpornographischem Material unter Strafe stellt, der Staatsanwaltschaft keinen andere Möglichkeit, als die Lehrerin anzuklagen, auch wenn die Ermittler davon ausgingen, dass die Lehrerin in besten Absichten gehandelt habe.
Das Gesetz ließe in dieser Form leider keine Ausnahmen zu. Laut der jetzigen Gesetzeslage hätte die Lehrerin die Polizei informieren müssen, ohne sich in den Besitz des Materials zu bringen. Ein „positives“ Eingreifen der Lehrerin – die sich sicherlich so verhalten hat, wie es die Eltern von Lehrern in einer solchen Situation erwarten würden – sieht das Gesetz in seiner jetzigen Fassung jedoch nicht vor.
Die Staatsanwaltschaft und auch der rheinland-pfälzische Justizminister Mertin fordern nun selber eine schnelle Änderung und Überarbeitung des Paragraph 184b des Strafgesetzbuches, um in Ausnahmefällen mehr Handlungsspielraum zu haben.