Mehr Rechte für die Ehegatten: Justizminister Mertin erläutert Notvertretungsrecht

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Herbert Mertin (FDP), Justizminister von Rheinland-Pfalz. Foto: Boris Roessler/dpa/Archivbild

MAINZ. Der rheinland-pfälzische Justizminister Herbert Mertin hat auf die Einführung eines gesetzlichen Notvertretungsrechts für Ehegatten im neuen Jahr hingewiesen. Der FDP-Politiker warb zugleich für die Möglichkeit einer Patientenversorgung oder einer Vorsorgevollmacht.

«Tritt plötzlich eine schwerwiegende Erkrankung auf, stellt sich bislang oft die Frage, mit wem Absprachen über die Behandlung zu treffen sind oder wer aufzuklären ist», sagte der FDP-Politiker am Donnerstag in Mainz. «Entgegen einer weit verbreiteten Ansicht können Ehegatten derzeit weder Entscheidungen über medizinische Behandlungen für ihren Partner treffen noch diesen im Rechtsverkehr vertreten. Dies wird sich zum 1. Januar 2023 ändern.» Dann könne ein Ehegatte in Notsituationen unter bestimmten Voraussetzungen für seinen Ehepartner «rechtliche Handlungen im Gesundheitsbereich» vornehmen.

Das Notvertretungsrecht greife zwar im Gesundheitsbereich, nicht jedoch bei vermögensrechtlichen Angelegenheiten. Zudem sei das Notvertretungsrecht auf drei Monate befristet. «Durch eine Patientenverfügung oder eine Vorsorgevollmacht können Bürgerinnen und Bürger – ohne diese Beschränkungen – frühzeitig für Notfälle vorsorgen und sicherstellen, dass ihre individuellen Wünsche beachtet werden.»

Mertin erinnerte daran, dass das Betreuungsrecht vor 30 Jahren das umstrittene Vormundschaftsrecht abgelöst hat. «Zentrales Ziel der damaligen Reform war die Stärkung der Grundrechte der Betroffenen, insbesondere deren Selbstbestimmungsrecht. Die Stärkung der Autonomie ist auch das zentrale Ziel der Betreuungsrechtsreform 2023.» Die Änderungen seien darauf ausgerichtet, in allen Stadien des Betreuungsverfahrens eines sicherzustellen: «Die Selbstbestimmung unterstützungsbedürftiger Menschen soll verbessert werden.» (Quelle: dpa)

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