++ Plädoyers in Trier: Opferanwälte fordern lebenslange Haft für Trierer Amokfahrer ++

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Foto: Harald Tittel / dpa

TRIER. Im Prozess um die tödliche Amokfahrt in Trier haben weitere Opferanwälte am Donnerstag eine lebenslange Haftstrafe für den Angeklagten gefordert.

Sie schlossen sich damit in ihren Plädoyers vor dem Landgericht Trier den Anträgen der Staatsanwaltschaft an. Diese hatte Ende vergangener Woche auch auf Feststellung der besonderen Schwere der Schuld plädiert und die Unterbringung des Mannes in der Psychiatrie beantragt. Bei der Amokfahrt am 1. Dezember 2020 waren fünf Menschen getötet worden. Zudem gab es zahlreiche Verletzte und Traumatisierte.

Otmar Schaffarczyk, der den Bruder einer getöteten 73-Jährigen vertritt, wandte sich direkt an den mutmaßlichen Amokfahrer: «Sie sind ihr Mörder. Und ich bin mir sicher, Sie werden Ihre Augen im geschlossenen Vollzug schließen.» Die 73-Jährige sei eine lebensfrohe Frau gewesen, die «ohne Vorwarnung von hinten frontal in den Rücken» getötet worden sei, sagte der Anwalt.

Seit dem 19. August 2021 steht als mutmaßlicher Täter ein 52-Jähriger vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten fünffachen Mord und versuchten Mord in 18 weiteren Fällen vor. Der Deutsche soll mit seinem Geländewagen durch die Trierer Fußgängerzone gerast sein, um möglichst viele Menschen zu töten oder zu verletzen.

16 Kommentare

  1. Hr. Otmar Schaffarczyk,

    die Aussage „Sie werden Ihre Augen im geschlossenen Vollzug schließen“ ist derart anmaßend u. hässlich, dass mir ein Schauer über den Rücken lief… So etwas wünscht man niemandem! 🥺

    (Bei allem Respekt!)

    • Der Anwalt darf sein gefordertes Strafmaß im Gerichtssaal kundgeben und sich an den Angeklagten wenden. Bei dieser schwere der Schuld und dem Ausmaß von Leid ist eine persönliche Anmerkung nichts verwerfliches. Ein Leben im geschlossenen Vollzug in einer Einrichtung und nicht Gefängnis ist eine Schande…gleiches mit gleichem Vergelten!!

    • Sie scheinen wohl eine komische Art von Zuwendung für diesen Mörder zu haben. Dem Anwalt nachsagen zu wollen es wäre von einem Wunsch die Rede gewesen ist ebenfalls anmaßend und sollte eine Konsequenz für Sie zur Folge haben. Das ist einzig und allein rufschädigend.

    • Frau Ann-Kathrin Dax – was ist an der Aussage „anmaßend und hässlich“ ? Es wird m.E. in dem Satz zum Ausdruck gebracht, dass der Angeklagte LEBENSLANG für seine Tat im geschlossenen Vollzug büßen wird. Folglich wird er dann tatsächlich irgendwann am Ende seines Haft-Lebens die „Augen im geschlossenen Vollzug schließen“ – exakt so ! So jemand wie dieser angeklagte Täter darf doch niemals wieder auf freien Fuß kommen – ich denke, darin sind wir uns einig!

    • Absolut angebracht!!!!! Antrag den Angeklagten in die Psychiatrie einzuweisen? Bitte? 5 Menschen tot, brutal überfahren. Man hörte überall Leute weinen und schreien. Ein Baby tot, ein Familienvater tot. Fragen Sie sich einfach mal, wenn dies einem ihrer nahestehenden Angehörigen passieren würde. Was würden sie sich für den Täter wünschen?
      Vielleicht ein paar Wattebäuschen zum Frühstück?

  2. Hallo Frau DAX ANN-KATRIN. Der Anwalt hat es voll auf den Punkt gebracht. Ihr Kommentar ist vollkommen daneben und so schreibt nur jemand der bei dieser willkürlichen Attacke Gott sei Dank keinen Angehörigen verloren hat!!!

  3. Ach nein?
    Sowas kann auch nur jemand behaupten, der nicht unter der schlimmen Tat zu leiden hat! Ihr Kommentar ist mehr als anmaßend und ein Schlag ins Gesicht für alle Opfer! Wollen Sie dem Täter vielleicht noch das Händchen halten?

  4. Doch, so etwas wünsche ich auch diesem Mörder !!
    Ihre Lesermeinung schaudert mich.
    Auch schon einmal an die Hinterbliebenen und Traumatsierten gedacht??
    Die Aussage des Herrn Schaffarczyk ist für mich so zu verstehen, dass dieses Individuum bis an sein Lebensende hinter festverschlossenen Türen und Fenstern bleibt. Und genau das hoffe ich auch, niemals mehr darf so jemand frei rumlaufen.

  5. Ein klitzekleiner Trost für die vielen noch lebenden Opfer, die Hinterbliebenen und die Verstorbenen, die nicht gefragt wurden, ob sie schon ihre Augen schließen möchten.
    Kann man ernsthaft die Aussage des Anwaltes kritisieren? Der Mörder hatte im Gegensatz zu seinen Opfern die Wahl!!!

  6. Lässt sich der Pranger in der Innenstadt nicht wieder reaktivieren? Wenn der ein bisschen renoviert wird.. war doch früher auch ein super Mittel zur Abschreckung.

  7. Sehr geehrte Frau Dax, Ihre Bemerkung finde ich da eher anmaßend. Geht es Ihnen um das Wohl des Täters? Dieser Mann ist geistig zutiefst krank, der gehört ein Leben lang in Sicherungsverwahrung. Mindestens!
    In anderen Ländern dieser Welt hätte der schon bei der Festnahme ( mit Zigarette im Mund und am lachen… ) die Augen zu gemacht.
    An die Opfer und die lebenslangen Folgen denken Sie wohl nicht? Das finde ich sehr beschämend…

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