Altstadtfest: Sperrungen und Halteverbote beachten – eine Übersicht

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Umleitung; Symbolbild Foto: dpa-Archiv

Während des Altstadtfests vom 10. bis 12. Juni ist die Erreichbarkeit der Fußgängerzone einschließlich Viehmarktplatz und Domfreihof für den Anlieger- und Lieferverkehr stark eingeschränkt.

Wie die Stadt Trier mitteilt, sind zu folgenden Zeiten die Ein- und Ausfahrten des Veranstaltungsraums komplett gesperrt:

Freitag, 10. Juni, 18 Uhr, bis Samstag 11. Juni, 2.30 Uhr,
Samstag, 11. Juni, 11 Uhr, bis Sonntag, 12. Juni, 2.30 Uhr,
Sonntag, 12. Juni, 11 bis 24 Uhr.

Das Fahren innerhalb der Fußgängerzone ist zu diesen Zeiten gleichfalls untersagt. Der Lieferverkehr ist am Freitag und Samstag jeweils bis 11 Uhr möglich.

Die Straßenverkehrsbehörde bittet alle Betroffenen, sich rechtzeitig auf die Sperrzeiten sowie die geänderten Lieferzeiten einzustellen. Ausnahmegenehmigungen haben während der Sperrzeiten keine Gültigkeit. Rückfragen dazu können per Mail an [email protected] oder über die Rufnummer 115 gestellt werden.

In der Gangolfstraße, Konstantinstraße und Christophstraße werden zusätzliche Halteverbote angeordnet. Ordnungswidrig abgestellte Fahrzeuge werden abgeschleppt. Die Besucherinnen und Besucher des Altstadtfestes werden gebeten, die Stadtbusse mit dem erweiterten Nachtverkehr oder die durchgehend geöffneten Parkhäuser zu benutzen.

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