TRIER. Wegen eine Vergehens gegen das Tierschutzgesetz muss sich eine 88-jährige Rentnerin aus Schweich vor dem Trierer Amtsgericht verantworten.
Laut Staatsanwaltschaft soll die Rentnerin eine mutmaßliche Futtermischung mit Rattengift in ihrem Garten ausgelegt haben, weil die Katzen der Nachbarn sie gestört haben sollen. Eines der Tiere habe das vergiftete Futter anschließend probiert und dabei Krämpfe und Schmerzen erlitten. Eine Behandlung beim Tierarzt folgte.
Im Falle einer Verurteilung droht Tierquälern eine Geldstrafe – in besonders schlimmen Fällen sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren.


















Die alte Frau weiß wohl nicht mehr ,was sie tut, schlimm , wenn sie unschuldige Tiere töten will, sollte man sie in Gewahrsam nehmen.
Ich bin froh, dass die Dame trotz des hohen Alters zur Rechenschaft gezogen wird. Hoffentlich wird es richtig, richtig teuer!
Ab ins Heim, ins Tierheim , in die Katzenabteilung und zwar lebenslänglich