BITBURG. Wie die Polizei Bitburg mitteilt, kam es am 09.12.2021 gegen 07.30 Uhr auf der B51 zwischen Meilbrück und der Abfahrt Scharfbillig in Fahrtrichtung Bitburg zu einem gefährlichen Überholmanöver.
Ein Sattelzug mit roter Zugmaschine überholte trotz für ihn bestehenden Überholverbotes einen anderen LKW. Weil die Überholspur endete, schnitt der überholende Sattelzug den anderen, mit Metall beladenen LKW derart, dass dessen Notbremsassistent das Fahrzeug beinahe zum Stillstand abbremste.
Etwa einen Kilometer weiter überholte der Sattelzug mit der roten Zugmaschine einen weiteren LKW, wieder kurz vor Ende der Überholspur. Zeugen des Vorfalls oder weitere Geschädigte, welche durch die rasante Fahrweise des Sattelzuges mit der roten Zugmaschine gefährdet wurden, werden gebeten sich bei der Polizeiinspektion Bitburg zu melden.
Das ist keine Neuigkeit, sondern Tagesgeschäft B 51 und mir auch schon selbst an gleicher Stelle passiert. Ausserdem wird auf dieser Strecke massenhaft und teils hochgefährlich das Überholverbot der LKW’s missachtet, vor allem von nichtdeutschen Kennzeichen. Obwohl ich oft da fahre, noch nie eine Kontrolle zu sehen (ausser Blitzeranhänger zur PKW-Jagd). Wenn die Staatsgewalt mal da war, dann steht sie bevorzugt an den Stellen, wo die genannten Vergehen nicht gesehen werden können. Vielleicht will man es auch garnicht feststellen, denn die Verhältnisse sind mit Sicherheit seit Jahren bekannt ebenso wie die vielen Toten (oft in Verbindung mit LKW), die immer sehr schnell vergessen sind. Auch wunderlich der LKW-Verkehr an Sonntag und Feiertagen, die mit Sicherheit nicht alle eine Sondergenehmigung haben oder ganz offensichtlich keine Frischware transportieren. Gefahr erwischt zu werden = null, Risiko größer, das dir ein Saurier vors Auto springt! Auch erschreckend, was hier an tickenden Zeitbomben unterwegs ist, dafür muss man kein Fachmann sein. An manchen Tagen fühlt man sich als Minderheit unter den LKW-Kolonnen, die dann „Güterzug spielen“ (gemessen an den Abständen, eher 5 anstatt der vorgeschriebenen 50 m). Oft ist man dann froh, daß man bei diesen Zuständen sein Ziel heil und gesund erreicht. Auch sind die Mitarbeiter der angrenzenden Feuerwehren und Rettungsdienste nicht zu beneiden, was die in ihrer Laufbahn so alles erleben hier im Einsatz.
Das gesuchte Fahrzeug wird wahrscheinlich eh nie gefunden und wenn doch, dann wieder, demnach wo der Verursacher herkommt, haben unsere „rechtsstaatlichen Organe“ wieder keine Handhabe (wie so oft). Habe über die Jahre schon selbst von Staatsanwaltschaft o.ä. den Standardbrief des öfteren erhalten, Verfahrens Einstellung gestellt, da Verursacher bzw. Täter nicht festgestellt werden können (obwohl teils Kennzeichen o. ä bekannt waren). Ein Schelm, wer da böses denkt und da bin ich mit Sicherheit nicht alleine!
Es gäbe da Lösungen, wie in anderen Ländern bekannt. Aber in Deutschland Datenschutz über alles und vor allem Täterschutz vor Opferschutz. Tötungen im Verkehr gehen bei den bekannten Urteilen ja schon fast als Kavaliersdelikt für die Verursacher durch.