++ Aktuelle Corona-Zahlen aus Trier und dem Landkreis – Beginn der Impfungen in Seniorenheimen ++

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TRIER. Am heutigen Donnerstag wurden dem Gesundheitsamt Trier-Saarburg 96 weitere Infektionen mit dem Corona-Virus gemeldet. Diese verteilen sich wie folgt: 53 aus dem Landkreis und 43 aus der Stadt Trier.

Die 7-Tage-Inzidenz liegt in der Stadt Trier bei 65,5 und im Landkreis bei 99,1 Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen pro 100.000 Einwohnern.

Die Zahl der aktuell Infizierten ist wieder gestiegen und liegt nun bei 464 – 63 mehr als gestern. Diese verteilen sich wie folgt: 311 im Landkreis und 153 in der Stadt Trier.

Die Zahl der stationär behandlungsbedürftigen Patienten ist leicht gesunken. 54 Patienten aus dem Landkreis und der Stadt Trier befinden sich in stationärer Behandlung. 37 Patienten werden im Corona-Gemeinschaftskrankenhaus in Trier behandelt, 11 im Kreiskrankenhaus Saarburg, 5 im St. Josef Krankenhaus Hermeskeil und einer in einem anderen Krankenhaus.

Impfungen in den Seniorenheimen haben begonnen

In der Stadt Trier und dem Kreis Trier-Saarburg haben am letzten Tag des alten Jahres die Impfungen in den ersten Pflegeeinrichtungen begonnen. In den Einrichtungen der Vereinigten Hospitien, dem Seniorenzentrum der Barmherzigen Brüder (beide in Trier) sowie dem Seniorenzentrum St. Franziskus in Saarburg und dem Senioren- und Pflegeheim Holunderbusch in Lorscheid (beide Kreis Trier-Saarburg) wurden Bewohnerinnen und Bewohner sowie Personal gegen den Covid-19-Erreger geimpft. Die Impfungen werden in den nächsten Tagen in weiteren Senioreneinrichtungen, die sich impfbereit gemeldet haben, fortgesetzt.

Gesundheitsamt: AHAL-Regeln strikt beachten und verantwortungsvoll handeln

Das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung rät dringend, auch im privaten Bereich die geltenden Schutzregeln zu beachten, Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten, wenn möglich einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, regelmäßig zu lüften, Hände regelmäßig zu waschen und zu desinfizieren sowie Kontakte grundsätzlich auf ein Minimum zu begrenzen.

Bei einem positiven Befund gilt auch bei Haushaltsangehörigen die Pflicht zur Selbstisolation und Quarantänisierung, auch bei einem Krankheitsverdacht sowie bei den jeweiligen Kontaktpersonen der Kategorie I.

Nochmals wird auf die Möglichkeit hingewiesen, mittels der App „Mein Laborergebnis“ sein Testergebnis zeitnah selbst abzufragen und den Befund auch auszudrucken.

Alle Bürgerinnen und Bürger werden aufgerufen, während des geltenden Lockdowns die Kontaktbeschränkungen einzuhalten.

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