Pendler aufgepasst: Der nächste GDL-Streik bei der Saarbahn steht an!

0
n dem 35 Stunden langen Arbeitskampf stellt die Bahn ein Grundangebot zur Verfügung. Foto: Robert Michael/dpa

SAARBRÜCKEN. Die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) ruft bei der Saarbahn erneut zum Warnstreik auf. Die Maßnahme solle von diesem Donnerstag (13 Uhr) bis Montag (3.20 Uhr) dauern, teilte die GDL mit.

Auslöser sei unter anderem die «anhaltende Weigerung» des Arbeitgebers, «in ernsthafte und lösungsorientierte Verhandlungen über ein verhandlungsfähiges Angebot einzutreten». Hinzu komme ein Schreiben der Saarbahn GmbH und des KAV Saar, in dem die Anwendung des Tarifeinheitsgesetzes gegenüber der GDL ausdrücklich in den Raum gestellt werde.

«Der Arbeitgeber hat damit eine neue Eskalationsstufe eingeleitet und greift unmittelbar die Grundrechte unserer Kolleginnen und Kollegen an», teilte die GDL mit. Nach Auffassung der GDL würde damit den Lokomotivführerinnen und Lokomotivführern bei der Saarbahn faktisch abgesprochen, sich als eigenständige Berufsgruppe wirksam vertreten zu lassen.

Bei der Saarbahn gibt es zwei Tarifverträge

Der Kommunale Arbeitgeberverband Saar (KAV Saar) spricht von «einbetonierten Forderungen der GDL im Tarifkonflikt bei der Saarbahn»: Er sehe sich gezwungen, neue tarifpolitische und tarifrechtliche Wege zu eröffnen, hatte er am Dienstag mitgeteilt. Der KAV Saar und die Saarbahn hätten deshalb den Tarifvertrag über ein Sonderkündigungsrecht gekündigt.

In den kommenden Tagen und Wochen werde der KAV Saar sämtliche tarifrechtlichen Möglichkeiten sorgfältig prüfen. «Ziel bleibt eine passgenaue tarifliche Lösung für die besonderen Verhältnisse der Saarbahn», hieß es.

Bei der Saarbahn gibt es zwei Tarifverträge: einmal mit Verdi – er gilt für den größten Teil der Beschäftigten. Der Zweite mit der GDL finde bei rund 15 Prozent der Beschäftigten Anwendung. Bisher haben die Saarbahn-Fahrer bereits fünf Mal gestreikt. (Quelle: dpa)

Vorheriger ArtikelGegen Einsamkeit mit Etikett: Trier macht aus Sitzbänken Plauderbänke
Nächster ArtikelUrteil in Trier: Landkreis muss private Beförderungskosten von Schülern zur Haltestelle nicht zahlen

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

Die Redaktion behält sich vor, Lesermeinungen zu kürzen. Es besteht kein Anspruch auf die Veröffentlichung Ihrer zugesandten Meinungen. Klarname ist nicht erforderlich. Eine E-Mail-Adresse muss angegeben werden, wird aber nicht veröffentlicht.