TRIER – Die Aufarbeitung einer zutiefst toxischen Beziehung hat am Mittwoch vor der 9. Kammer des Landgerichts Trier begonnen. Ein 38-jähriger Mann muss sich wegen des Vorwurfs des versuchten Totschlags verantworten.
Der Fall zeigt auf tragische Weise ein bekanntes und gefährliches gesellschaftliches Muster. Eine Frau sucht den Ausweg aus einer ungesunden Partnerschaft, doch der Mann verweigert die Akzeptanz. Was als digitale Bekanntschaft an Weihnachten 2022 begann, mündete laut Anklage in einem systematischen Terror gegen das spätere Opfer.
Das Geständnis und die Schutzbehauptung
Gleich zu Beginn des Verfahrens legte der Angeklagte über seinen Verteidiger ein umfassendes Geständnis ab. Er räumte ein, die Frau bereits während der gemeinsamen Wohnzeit massiv kontrolliert, gewürgt und mit einem Messer bedroht zu haben. Auch die anschließenden Stalking-Aktionen nach dem Auszug der Frau gab er zu. Dennoch versucht die Verteidigung, den Vorwurf des versuchten Totschlags zu entkräften. Der 38-Jährige ließ erklären, er habe die Frau mit der genutzten Nagelschere nicht töten wollen. Er habe das Risiko einer schweren Verletzung schlicht unterschätzt.
Der Tag, der alles veränderte
Die Aussage des Opfers zeichnete jedoch ein weitaus dramatischeres Bild der Ereignisse. Ende November 2025 war die Frau in Trier-Nord unterwegs, um den Weihnachtsmarkt zu besuchen. Nahe der Paulinkirche griff der Angeklagte sie völlig unvermittelt von hinten an. Er schlug auf sie ein und verletzte sie mit der Nagelschere schwer. Dass die Attacke nicht tödlich endete, ist allein dem schnellen Handeln von Augenzeugen zu verdanken. Zwei junge Männer und eine Frau intervenierten mutig, trennten die beiden und fixierten den Täter bis zum Eintreffen der Polizei.
Die unsichtbaren Wunden der Gewalt
Während die körperliche Verletzung – eine durchstochene Lunge, die eine Notoperation auf der Intensivstation erforderte – weitgehend verheilt ist, wiegen die psychischen Folgen schwer. Das Opfer trat im Prozess als Nebenklägerin auf. Unter sichtbarer psychischer Belastung schilderte sie ihre anhaltenden Schlafstörungen und ihre Angstzustände, die eine therapeutische Behandlung notwendig machen. Die Richter stehen nun vor der Aufgabe, das genaue Strafmaß für diese Tat zu bestimmen. Ein Urteil wird bereits in der kommenden Woche erwartet.















