Mutmaßliche Verkehrssünder: Einwohnermeldeämter dürfen Passbild übersenden

3
Foto: dpa-Archiv

KOBLENZ. Mit der Weitergabe von Passbildern dürfen Einwohnermeldeämter die Bußgeldbehörden bei der Identifikation von Verkehrssündern unterstützen.

Das hat der 4. Strafsenat des Oberlandesgerichts Koblenz jüngst entschieden. „Zur Aufklärung einer Verkehrsordnungswidrigkeit darf das Einwohnermeldeamt auf Anforderung der Bußgeldstelle ein Pass- oder Personalausweisfoto des vermutlichen Fahrers zum Zwecke der Fahreridentifizierung übersenden“, heißt es in einer Mitteilung vom Mittwoch.

Zuvor war gegen einen Autofahrer in erster Instanz eine Geldbuße in Höhe von 150 Euro und ein einmonatiges Fahrverbot verhängt worden. Unter anderem hatte er außerhalb einer geschlossenen Ortschaft die zulässige Geschwindigkeit mit seinem Fahrzeug deutlich überschritten. In seiner gegen diese Verurteilung gerichteten Rechtsbeschwerde hatte er gerügt, dass die Bußgeldbehörde sein Personalausweisfoto zur Identifizierung beim Einwohnermeldeamt angefordert habe. Die sodann erfolgte Herausgabe des Fotos habe gegen das Gesetz verstoßen. Deshalb sei das Verfahren einzustellen, lautete sein Argument.

Die Richter am Oberlandesgericht Koblenz widersprachen dieser Auffassung. So habe das Foto nach den Regelungen des Personalausweisgesetzes an die Bußgeldbehörde herausgegeben werden dürfen. Die Entscheidung vom 2. Oktober ist damit rechtskräftig.

Vorheriger ArtikelCorona-Impfstoff: BioNtech und Pfizer melden 95 Prozent Wirksamkeit
Nächster Artikel++ RLP: Corona aktuell – Neue Infektionszahlen, weitere Todesfälle, Intensivbetten-Belegung am Mittwoch ++

3 Kommentare

    • Hunderte Bilder bei Instagram teilen, immer das GPS-Tracking am Handy eingeschaltet lassen, bei Facebook mitteilen, wann man seine Hämorrhoiden-OP hat, sich aber dann über mangelnden Datenschutz beschweren, wenn Polizei oder Ordnungsamt das Passbild anfordert, um eine Ordnungswidrigkeit zu ermitteln. Genau mein Humor. Nicht.

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

Die Redaktion behält sich vor, Lesermeinungen zu kürzen. Es besteht kein Anspruch auf die Veröffentlichung Ihrer zugesandten Meinungen. Klarname ist nicht erforderlich. Eine E-Mail-Adresse muss angegeben werden, wird aber nicht veröffentlicht.