KOBLENZ. Mit der Weitergabe von Passbildern dürfen Einwohnermeldeämter die Bußgeldbehörden bei der Identifikation von Verkehrssündern unterstützen.
Das hat der 4. Strafsenat des Oberlandesgerichts Koblenz jüngst entschieden. „Zur Aufklärung einer Verkehrsordnungswidrigkeit darf das Einwohnermeldeamt auf Anforderung der Bußgeldstelle ein Pass- oder Personalausweisfoto des vermutlichen Fahrers zum Zwecke der Fahreridentifizierung übersenden“, heißt es in einer Mitteilung vom Mittwoch.
Zuvor war gegen einen Autofahrer in erster Instanz eine Geldbuße in Höhe von 150 Euro und ein einmonatiges Fahrverbot verhängt worden. Unter anderem hatte er außerhalb einer geschlossenen Ortschaft die zulässige Geschwindigkeit mit seinem Fahrzeug deutlich überschritten. In seiner gegen diese Verurteilung gerichteten Rechtsbeschwerde hatte er gerügt, dass die Bußgeldbehörde sein Personalausweisfoto zur Identifizierung beim Einwohnermeldeamt angefordert habe. Die sodann erfolgte Herausgabe des Fotos habe gegen das Gesetz verstoßen. Deshalb sei das Verfahren einzustellen, lautete sein Argument.
Die Richter am Oberlandesgericht Koblenz widersprachen dieser Auffassung. So habe das Foto nach den Regelungen des Personalausweisgesetzes an die Bußgeldbehörde herausgegeben werden dürfen. Die Entscheidung vom 2. Oktober ist damit rechtskräftig.
jawoll , endlich ist es soweit …die totale Ausblendung des Datenschutzes…… Herzlich willkommen
Hunderte Bilder bei Instagram teilen, immer das GPS-Tracking am Handy eingeschaltet lassen, bei Facebook mitteilen, wann man seine Hämorrhoiden-OP hat, sich aber dann über mangelnden Datenschutz beschweren, wenn Polizei oder Ordnungsamt das Passbild anfordert, um eine Ordnungswidrigkeit zu ermitteln. Genau mein Humor. Nicht.
Selbst gegen Recht verstossen, aber sich dann auf das Recht berufen. Ist klar …