MAINZ. Viele Einschränkungen in der Corona-Krise müssen von den kommunalen Ordnungsbehörden in Rheinland-Pfalz kontrolliert werden. Ab Mittwoch (13. Mai) kommen noch die Auflagen für die Wiedereröffnung von Gaststätten und Kneipen hinzu.
Insgesamt seien die Behörden der Städte seit Beginn der Pandemie stark gefordert, sagte der Geschäftsführende Direktor des Städtetages Rheinland-Pfalz, Fabian Kirsch, der Deutschen Presse-Agentur in Mainz. Die Rahmenbedingungen veränderten sich aufgrund der sehr dynamischen Entwicklung ständig.
«Gleichzeitig haben wir die Erfahrung gemacht, dass sich Bürgerinnen und Bürger, aber auch das Gewerbe sehr verantwortungsvoll verhalten haben», sagte Kirsch. «Wir gehen davon aus, dass dies bei der Öffnung der gastronomischen Betriebe ebenfalls so sein wird.» Selbstverständlich prüften die Ordnungsämter auch dort die Einhaltung der Auflagen. Das werde im Rahmen der normalen Kontroll- und Streifentätigkeit geschehen, beim Verdacht auf Verstöße werde auch gezielt in einzelne Betriebe geschaut.














Wann darf das Ordnungsamt denn an meiner Tür klingeln ? Kann ja nicht mehr lange dauern bis das Gesetz durchgewunken wird