Betrunken auf dem E-Scooter – Führerschein weg!

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Foto: dpa-Archiv

MAINZ. Wer betrunken ist muss schieben – das hat ein 22-Jähriger in Mainz anders gesehen. In der Nacht zu Donnerstag war er Polizisten aufgefallen, als er versuchte, auf einen Tretroller zu steigen.

Sein Versuch scheiterte, als er samt Roller auf den Boden kippte. Wie die Polizei mitteilte, halfen ihm die Beamten und stellten fest, dass er betrunken war. Der 22 Jahre alte Mann hätte versprochen, nicht mehr Roller zu fahren. Ein Versprechen, dass er nur kurz hielt. Wenige Minuten später erwischten die Beamten den Betrunkenen ein zweites Mal. Diesmal fuhr er auf dem E-Scooter. Ein Test ergab mehr als ein Promille Alkohol im Blut. Der Führerschein wurde dem 22-Jährigen vorläufig entzogen.

«Fahren ist eine Straftat», sagte eine Sprecherin der Polizei zu Betrunkenen auf Tretrollern. Die Promillegrenze bei der Fahrt mit E-Scootern ist dieselbe wie beim Autofahren. Innerhalb der Probezeit und unter 21 Jahren liegt die Grenze bei 0,0. In allen anderen Fällen wird mindestens ein Ordnungsgeld ab 0,5 Promille fällig. Tretrollerfahren ist ab dem 14. Lebensjahr erlaubt.

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