
TRIER. Nach der Beschlagnahmung des bundesweit ersten Cannabis-Automaten in Trier dauern die Ermittlungen der Trierer Staatsanwaltschaft an. Die Verfahren richteten sich gegen den Betreiber sowie gegen zwei weitere Männer wegen des Verdachts des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln.
Die Beschuldigten sollen in «Head-Shops» für Zubehör von Cannabis-Konsum, über das Internet und über den Automaten Hanfprodukte mit einem geringen Anteil des berauschenden Wirkstoffs THC (Tetrahydrocannabinol) verkauft haben.
Sie beriefen sich laut Mitteilung darauf, der Gehalt an THC liege unter dem Grenzwert von 0,2 Prozent. Der Staatsanwaltschaft zufolge erlaubt das Betäubungsmittelgesetz auch Produkte unter diesem Wert nur dann, wenn sie für «wissenschaftliche» oder «gewerbliche Zwecke» eingesetzt würden, etwa als Rohstoffe für Textilien oder Kosmetika. Laut Staatsanwaltschaft sind die Betäubungsmittel hier aber für den privaten Konsum verkauft worden. Es handelt sich um Hanfprodukte mit dem als kaum psychoaktiv geltenden Wirkstoff CBD (Cannabidiol).
Die bei Durchsuchungen sichergestellten Gegenstände auch in Ladenräumen in Trier, Heidelberg, Kassel und Bonn würde derzeit ausgewertet, sagte der Leitende Oberstaatsanwalt Peter Fritzen. Chemische Untersuchungen hätten noch nicht stattgefunden. Zunächst müssten die sichergestellten Produkte sortiert werden, «um sinnvolle Untersuchungsaufträge an die Sachverständigen erteilen zu können».
Der Automat war deutschlandweit der erste dieser Art und im November in Trier aufgestellt worden. Anfang April baute die Polizei ihn ab. Nach Abschluss der Ermittlungen werde entschieden werden, ob seine Einziehung beantragt werde, sagte Fritzen.