“Aktionsbüro Mittelrhein“ – Freispruch im Neonazi-Prozess

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KOBLENZ. Ein Angeklagter im Prozess gegen das rechtsextreme «Aktionsbüro Mittelrhein» ist freigesprochen worden. Die Beweismittel hätten den Vorwurf der Bildung einer kriminellen Vereinigung, Körperverletzung und Sachbeschädigung nicht bestätigt, sagte eine Sprecherin des Landgerichts Koblenz am Freitag. Der heute 30-Jährige war 2012 für mehrere Monate in U-Haft gewesen. Zuvor hatte die «Rhein-Zeitung» über den Freispruch berichtet.

Der Mann wurde laut der Sprecherin am Donnerstag freigesprochen. Er sei für seine Zeit in U-Haft zu entschädigen. Pro Tag in Haft gebe es 25 Euro. Der nun freigesprochene Mann könne aber noch andere Kosten geltend machen. Dies würde in einem eigenen Verfahren vor einem Zivilgericht ermittelt werden.

Das Verfahren zu Straftaten aus dem Umkreis der rechtsextremen Organisation Aktionsbüro Mittelrhein hatte im Sommer 2012 gegen ursprünglich 26 Angeklagte begonnen. Nach fast fünf Jahren platzte diese erste Auflage des Prozesses 2017 und nach mehr als 300 Verhandlungstagen ohne Urteil, weil ein Richter in Pension ging und es keinen Ergänzungsrichter mehr gab.

Die Beschwerde der Staatsanwaltschaft dagegen hatte Erfolg, im Oktober 2018 begann die zweite Runde. Doch bereits nach wenigen Wochen war aus formalen Gründen bei der Besetzung der Kammer vorerst erneut Schluss. Im Februar 2019 begann die dritte Auflage. Mit dem Freispruch am Donnerstag schrumpft die Zahl der verbliebenen Angeklagten auf zwölf. (dpa)

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